| | Klare Richtlinien schaffen vertrauen! |
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| | | | | Der Branchenverband Holzbau Schweiz ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB).
Sämtliche Informationen über den Verband, seine Zwecke, Ziele, Mitgliedschaften, Beiträge sowie Kompetenzen und Aufgaben von Organen werden durch die Statuten geregelt. Unsere Interessen liegen in der Wahrung der gemeinsamen Interessen der Holzbaubranche gegenüber dem Staat, der Wirtschaft und der Öffentlichkeit. |
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