Deutsch | Italiano
   
 
HomeSitemapKontaktDrucken
Berufsunfall-Analyse 2009
Projekt
Absturzrisiko

zentralsitz
 schaffhauserstrasse 315
 8050 zürich
 tel. +41 (0)44 253 63 93
fax +41 (0)44 253 63 99
info@holzbau-schweiz.ch
www.holzbau-schweiz.ch

betriebswirtschaft > Arbeitssicherheit
definiert. gestaltet. bewegt.
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Holzbau
Holzbau Schweiz setzt sich für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ein. Helfen Sie mit, durch das Verhindern von Unfällen und Berufskrankheiten die Ausfallzeiten der Mitarbeitenden, den administrativen Aufwand im Betrieb und letztlich die Versicherungsprämien zu reduzieren und den Mitarbeitenden viel Unangenehmes zu ersparen.

Arbeitssicherheit dank persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
Die persönliche Schutzausrüstung ist ein wichtiger Teil der Arbeitssicherheit am Arbeits-platz. Sie schützt die Mitarbeitenden vor Gefährdungen und erlaubt ein unbeschwertes Arbeiten.

PSA nach Art. 82 Abs.1 UVG:
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten alle Massnahmen zu treffen, die nach Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den gegebenen Verhältnissen angemessen sind.


Holzbau Schweiz arbeitet aktuell mit Partnern an ausgewählten Projekten zur Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes im Holzbau.

a.) Suva: Berufsunfall-Analyse 2009

b.) Arbeitssicherheit im Holzelementbau

c.) Branchenlösung Holzbau: Eine Arbeitsgruppe erarbeitet eine Branchenlösung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Holzbau. Es ist geplant, diese Lösung ab 2011 schrittweise einzuführen.


Kurs „PSA gegen Absturz im Holzbau“
In der Schweiz ereignen sich jährlich 9‘000 absturzbedingte Berufsunfälle, welche im schnitt zu 350 Invaliditätsfällen und 25 Todesopfern führen.

Es ist technisch nicht immer möglich, der Pflicht für kollektive Schutzeinrichtungen (Gerüste, Schutznetze, Geländer etc.) jederzeit nachzukommen. Dort muss Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) verwendet werden.
Die Ausbildung ist vorgeschrieben (VUV Art. 5 und Art. 8.1). Der Arbeitgeber darf Arbeiten mit besonderen Gefahren nur Arbeitnehmern übertragen, die dafür entsprechend ausgebildet sind.

Holzbau Schweiz bietet mit Fachexperten vom Schweizerischen Höhenarbeit und Riggingverband auf die Holzbaubranche abgestimmte Tageskurse „PSA gegen Absturz im Holzbau“ an.

Die Kurse werden in Meiringen und St. Gallen durchgeführt. Es ist auch möglich diese Kurse vor Ort oder im Betrieb oder auf der Baustelle durchzuführen.
Kursauschreibung
 
 

 
Holzbau Schweiz arbeitet aktuell mit Partnern an ausgewählten Projekten zur Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes im Holzbau.

a.) Suva: Berufsunfall-Analyse 2009
 
b.) Arbeitssicherheit im Holzelementbau

c.) Branchenlösung Holzbau: Eine Arbeitsgruppe erarbeitet eine Branchenlösung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Holzbau (ASGS).
Die Branchenlösung ASGS ist bereits bei der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) zur Genehmigung eingereicht worden. Die Genehmigung wird voraussichtlich im Winter 2012/13 erwartet. Nach Absprache mit der EKAS kann Holzbau Schweiz bereits im Herbst 2012 Einführungs- und Wiederholungskurse für Sicherheitsbeauftragte (SIBE) durchführen.
 

Zur Kursanmeldung
Ausbildungspflicht für Arbeiten mit besonderen Gefahren Klasse 41AB Holzbau Zimmerei
Informationsmittel Arbeitssicherheit Klasse 41AB Holzbau Zimmerei
© holzbau schweiz 2011