Deklaration von Holz und Holzprodukten
Der Bundesrat hat am 4. Juni 2010, gestützt auf das Konsumenteninformationsgesetz, eine Verordnung verabschiedet, mit welcher eine Deklarationspflicht nach Holzart und Holzherkunft eingeführt wird. Die Verordnung ist seit 1. Oktober 2010 in Kraft. Somit ist die Deklaration seit 1. Januar 2012 verpflichtend.
Der Vollzug obliegt dem Büro für Konsumentenfragen. Seit Oktober 2010 ist eine Holzdatenbank aufgeschaltet, die es ermöglicht, sowohl den wissenschaftlichen Namen als auch den für die Deklaration nötigen Handelsnamen der Holzart zu ermitteln. Zudem werden die Verbreitungsgebiete der Holzarten aufgeführt und es wird angegeben, ob die Holzart zu den unter dem Artenschutzübereinkommen (SR 0.453) geschützten Arten gehört.
Information / Hilfsmittel für Mitglieder zur Umsetzung der Deklarationspflicht
Für unsere Mitglieder haben wir im Mitgliederbereich weitergehende Informationen und Hilfsmittel zur Umsetzung der Deklarationspflicht abgelegt – mit Anleitungen, FAQ zur Deklarationspflicht, Produkteübersicht zur Deklaration in der ersten Etappe, Vorlage zur Deklaration mit einem Geschäftspapier (pauschale Deklaration), Muster zur Deklaration mit einem Geschäftspapier (pauschale Deklaration) und weitere Informationen. Mit dieser Unterstützung sind die Holzbauunternehmen in der Lage, die Umsetzung der Deklarationspflicht an die Hand zu nehmen.