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01/2019 Blickfang

Stand.punkt

Das CO2-Gesetz: Schiffbruch mit Perspektive

Im Dezember 2018 lehnte der Nationalrat das CO2-Gesetz ab. Das ist eine Enttäuschung. Es ist aber auch eine Chance für einen ständerätlichen Neuanfang in der Debatte. Vielleicht müssen wir in dieser Diskussion wieder einen Schritt zurückgehen, um in grossen Schritten voranzukommen.

Während Ende 2018 die internationale Klimakonferenz im polnischen Kattowitz stattfand, diskutierte der Nationalrat das neue CO2-Gesetz der Schweiz. Zur Debatte stand die bundesrätliche Vorlage, die diverse Massnahmen vorsah, um die CO2-Emissionen in der Schweiz von 2021 bis 2030 zu reduzieren. Mitte Dezember 2018 lehnte der Nationalrat schliesslich den Vorschlag ganzheitlich ab. Ein enttäuschendes Ergebnis, weil es sich um eine wichtige Verpflichtung für unsere wie auch für die kommenden Generationen handelt. Und dabei wäre doch zu erwarten gewesen, dass so ein Hitzesommer wie 2018 eine gewisse Sensibilität für das Thema Erderwärmung geschaffen hat. Auf politischer Ebene ist mit der Absage des Nationalrats das Gegenteil eingetreten. Zumindest für den Moment.

Das Ergebnis ist auch enttäuschend im Hinblick darauf, wie im Nationalrat die einzelnen Massnahmen und Ziele zur Reduktion der Treibhausgasemission diskutiert wurden. Denn Mehrheiten fanden sich lediglich bei abgeschwächten Massnahmen, die zu einer deutlich verwässerten Version des ursprünglichen CO2-Gesetzes geführt hätten. In diesem Punkt war es ein taktisch kluger Entscheid, auch von den Befürwortern, das Gesetz schlussendlich ganzheitlich abzulehnen. Denn dadurch kann der Ständerat als Zweitrat die politische Debatte erneut auf der Basis des Bundesrates und nicht jener des Nationalrates führen. Glück im Unglück könnte man sagen, oder besser: Es war ein Schiffbruch, aber mit Perspektive.

Doch zurück zum Anfang: Worauf basiert die Vorlage des Bundesrats zum CO2-Gesetz eigentlich? Sie sieht vor, den CO2-Ausstoss der Schweiz bis 2030 gegenüber des Referenzwerts von 1990 um 50 Prozent zu reduzieren. Das Ziel ist, mindestens die Vorgaben des Pariser Abkommens und somit eine Erderwärmung von unter zwei Grad Celsius zu erreichen. Dafür sind verschiedene Massnahmen notwendig. Hinsichtlich der CO2-Kompensation sollten Inlandsziele vorgegeben werden. Die Rede ist von 30 Prozent CO2, die direkt im Inland kompensiert werden sollten, die restlichen 20 Prozent sollten auch im Ausland möglich sein. Der Nationalrat sprach sich gegen die Vorgabe einer zwingenden Inlandkompensation aus. Somit wäre auch eine volle Auslandkompensation möglich gewesen. Ein weiterer Vorschlag sieht die Koppelung des Schweizer Emissionshandelssystems mit dem der Europäischen Union vor, die bezogen auf den Kompensationsanteil im Ausland wichtig ist.

 

DIE GEBÄUDESANIERUNG IM CO2-GESETZ

Der Bundesrat befürwortet einen einheitlichen, nationalen Gebäudestandard, wonach sich die 26 Kantone richten müssten – ganz im Gegensatz zur bisherigen Praxis, bei der in der Schweiz nach 26 Mustervorschriften im Energiebereich (MuKEn) gehandelt wird. Das CO2-Gesetz sieht auch vor, dass die Halbierung des CO2-Ausstosses von Gebäuden bereits bis 2026/27 erfolgen sollte. Dem widersprach der Nationalrat mit dem Argument, Hausbesitzer bräuchten mehr Zeit zur Umsetzung. Der Nationalrat verschob die Reduzierung somit auf 2030. Auch die Ziele bei den Aspekten Raumwärme und Warmwassererzeugung wurden im Nationalrat abgeschwächt. Sollte die Erreichung der Reduktionsziele bis 2030 nicht realistisch sein, können die Vorgaben ab 2026 für Bestandesbauten, deren Heizsysteme erneuert werden, auf höchstens 20 Kilogramm Kohlenstoffdioxid pro Quadratmeter beschränkt werden. Welches System und welcher Brennstoff zum Einsatz kommt, liess der Nationalrat jedoch entgegen der bundesrätlichen Vorlage offen.

Wie geht es nun weiter mit dem CO2-Gesetz? Die Kommissionen für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) des Ständerats haben die Vorberatungen aufgenommen und das Eintreten beschlossen. Wir hoffen, dass das Thema der Inlandkompensation mit einer Zielsetzung von mindestens 30 Prozent wieder aufgenommen wird und die Verlängerung des Gebäudeprogramms gesichert werden kann. Wenn auch im Inland kompensiert werden muss, können die Binnenwirtschaft und der Forschungsplatz Schweiz besser profitieren. Auch die Erfolgskontrolle über die erreichten Zwischenziele kann im Inland erheblich transparenter erfolgen. Letztlich geht es aber auch darum, das Verhalten der Gesellschaft und deren Wertesystem zu beeinflussen und jeden Bürger eigenverantwortlich an der Umsetzung des CO2-Gesetzes zu beteiligen. Zur Reduktion der administrativen Belastung und zur Verbesserung der Transparenz würden wir einen einheitlichen Gebäudestandard der Kantone begrüssen. Insgesamt ist es wichtig, dass die Dynamik auf der Zeitachse nicht durch parteipolitisches Geplänkel im Wahljahr verloren geht. Wir setzen uns weiterhin für eine CO2-Politik ein, die auch kommenden Generationen eine hohe Lebensqualität sichert.
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