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04/2019 Zukunft

Stand.punkt

Die Brandschutzvorschriften 2015 – eine Zwischenbilanz

2015 wurden die Brandschutzvorschriften überarbeitet. Die Revision führte zu einer Liberalisierung bei der Verwendung des Baustoffs Holz und zu mehr Eigenverantwortung. Knapp fünf Jahre sind vergangen seit der Einführung. Hanspeter Kolb, Professor für Brandschutz und Holzbau an der Berner Fachhochschule, zieht eine Zwischenbilanz.

Text PD, SD | Fotos Alexander Jaquemet, Berner Fachhochschule


Die Brandschutzvorschriften, die 2015 in Kraft getreten sind, haben zu grundsätzlichen Änderungen geführt. Die Materialisierung sollte freier werden, die Regelungen für die Planung und Ausführung einfacher. Haben sich die Erwartungen bewahrheitet, Herr Kolb?
Es ist noch etwas früh für eine Analyse. Die Einführung neuer Normen und Vorschriften ist in der Praxis nicht von heute auf morgen möglich. Zudem wurde die wohl wichtigste neue Richtlinie – «Qualitätssicherung im Brandschutz» – mit einer Übergangsfrist bis 2020 eingeführt und auf Anfang 2019 revidiert. Soweit dies heute bereits erkannt werden kann, hat die Branche die Neuerungen wohlwollend angenommen. Dabei profitieren alle Beteiligten von diversen Neuerungen, die zu Vereinfachungen geführt haben.

Welches ist aus Ihrer Sicht die wichtigste Neuerung?

Eine der wichtigsten Neuerungen für den Entwurf und die Planung ist die konsequente Trennung zwischen Feuerwiderstand und Materialisierung. Einerseits werden die Anforderungen an den Feuerwiderstand von Bauteilen definiert. Dieser ist nur in zweiter Linie abhängig vom Material. So können auch Bauteile aus brennbaren Baustoffen – zum Beispiel Holz – die geforderten Feuerwiderstände aufweisen. Andererseits werden die Anforderungen an das Brandverhalten definiert. Hier werden nur in Bereichen, wo höhere Sicherheitsbedürfnisse vorhanden sind, nicht brennbare Materialien gefordert.

Wo sehen Sie die grössten Vereinfachungen?

Nicht nur die Trennung von Baustoff und Bauteil hat sich bewährt, sondern auch die Einteilung nach Brandverhaltensgruppen per se. Sie bringen Ordnung in den Klassifizierungsdschungel im Zusammenhang mit den Baustoffklassifizierungen. Die rund 300 Möglichkeiten, welche sich durch VKF- und EN-Klassifizierungen ergeben, wurden in vier Brandverhaltensgruppen (RF1–RF4) eingeteilt. Die Planung der Materialisierung hat sich dadurch stark vereinfacht.

Das Hochhaus Suurstoffi in Rotkreuz ist mit seinen 60 Metern das höchste Hochhaus der Schweiz in Holzbauweise. Wäre ein Bau wie dieser vor den revidierten Brandschutzvorschriften denkbar gewesen?

Grundsätzlich nicht. Den Artikel 11 «Abweichungen von Standardkonzepten» gab es zwar schon damals. Rein theoretisch hätte es also Möglichkeiten gegeben, praktisch wären diese aber kaum umsetzbar gewesen. Heute ist ein Holzhochhaus nicht mehr aussergewöhnlich und baulich mit Standardkonzepten oder mit einem Löschanlagenkonzept umsetzbar. Ein Bau in dieser Grössenordnung ist immer noch eine Herausforderung: nicht nur für den Brandschutz, sondern auch was Lastableitung, Stabilisierung und Detaillösung betrifft. Es braucht dazu kompetente Leute. Aber aus Sicht der Brandschutzvorschriften ist es nicht mehr aussergewöhnlich, sondern sogar normal.

Sie sprechen die Standardkonzepte an. Wie haben sich diese bewährt? Hat es sich bewahrheitet, dass 90 Prozent der Bauten mit Standardkonzepten umgesetzt werden können?

Es hat sich gezeigt, dass Standardkonzepte im Neubau praktisch ohne Einschränkungen und ohne Mehrkosten umgesetzt werden können. Auch anspruchsvolle Bauprojekte lassen sich mit Standardkonzepten umsetzen. Etwas schwieriger ist es bei bestehenden Gebäuden. Hier kommen in Absprache mit der Brandschutzbehörde oft alternative Brandschutzmassnahmen als Einzellösungen zum Einsatz (Art. 11 Brandschutznorm 1–15).

Versprochen wurde auch eine höhere Flexibilität.

Bei Projektarbeiten innerhalb des CAS Brandschutz für Architektinnen und Architekten sehen wir immer wieder, dass die Vorschriften einen sehr hohen Grad an Flexibilität erlauben. Der Mehrwert entsteht vor allem dann, wenn die Vorschriften von Beginn an in die Planung miteinbezogen werden. Mehr Flexibilität bietet sich nebst der Vereinheitlichung der Fluchtweglänge auf grundsätzlich 35 Meter und der Reduktion der erforderlichen Anzahl Treppenhäuser auch durch das Zusammenfassen von dem Betrieb dienenden und zuordenbaren Nutzungen. So können bei bestimmten Nutzungen (Büro, Schulen, Gewerbe und Industrie, Landwirtschaft) Räume zu Brandabschnittsflächen von maximal 3600 Quadratmetern zusammengefasst werden. Somit braucht es beispielsweise in einem Schulhaus heute zwischen den Schulzimmern keine brandabschnittsbildenden Wände mehr. Zudem können Korridore als Gruppenräume oder für Veranstaltungen genutzt werden, weil sie nicht mehr als horizontale Fluchtwege gelten. Dies bringt nicht nur mehr Flexibilität in der Nutzung, sondern spart auch Kosten.

«Die Planenden werden in die Verantwortung genommen»

Die Flexibilität geht aber auch einher mit mehr Verantwortung.
Ja, die Planenden werden in die Verantwortung genommen. Je nach Qualitätssicherungsstufe kann dies durch den Architekten selbst, einen Brandschutzfachmann VKF oder eine Brandschutzexpertin VKF sichergestellt werden. In Gesprächen mit der Branche stelle ich fest, dass die klare Definition der Rollen sehr geschätzt wird. Oft steigt die Qualität ganz generell, weil sich auch andere Fachplaner ihrer Verantwortung gegenüber dem Brandschutz vermehrt bewusst werden. Um den Bedarf an Spezialistinnen und Spezialisten zu decken, bieten VKF und BFH, wie auch andere Institutionen, entsprechende Ausbildungsmöglichkeiten an (siehe Kasten).

Dann haben sich die Erwartungen erfüllt?

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sich die Erwartungen mehr als erfüllt haben. Die Neuerungen waren ein sehr guter und wichtiger Schritt. Die Entwicklung wird aber noch weitergehen. Soeben hat der VKF die operative Leitung für die Überarbeitung der Brandschutzvorschriften auf das Jahr 2026 an die BFH vergeben.

Hanspeter Kolb

Hanspeter Kolb (*1957) ist Professor für Brandschutz und Holzbau an der Berner Fachhochschule BFH. Nach einer Lehre als Zimmermann bildete er sich zum eidg. dipl. Zimmermeister weiter und absolvierte das Nachdiplomstudium Kaderkurs Holz an der ETH Zürich. Von 1979 bis 1986 war er bei Künzli + Co in Davos tätig. Danach wechselte er zur heutigen Höheren Fachschule Holz Biel, an der er die Themen Holzbau, Bauphysik und Brandschutz unterrichtet. Seit 2007 unterrichtet er auch im Bachelor Holz. Er hat das Weiterbildungsangebot der BFH im Bereich Brandschutz aufgebaut und ist Mitglied in verschiedenen Kommissionen. An der BFH leitet er den Kompetenzbereich Bauphysik und Brandsicherheit des Instituts für Holzbau, Tragwerke und Architektur IHTA. bfh.ch/ihta


Weiterbildungen

– CAS Brandschutz für Architektinnen
    und Architekten, BFH,
    ahb.bfh.ch/casbrandschutzarchitektur
– CAS Protection incendie pour
    architectes, BFH, ahb.bfh.ch/pia
– Brandschutz-Grundkurs QSS1, VKG,
    vkg.ch/de/ausbildung/bildungsgaenge

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