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Bauen und leben mit Holz – Das Fachmagazin von Holzbau Schweiz

04/2018 Ausgezeichnet

Stand.punkt

Preis, Qualität und Nachhaltigkeit

Das ist die Erfolgsformel im Bauwesen. Und genau damit beschäftigt sich die Revision des Beschaffungsrechts: Neben dem Faktor Preis sollen verstärkt die Kriterien Qualität und Nachhaltigkeit bei der Auftragsvergabe entscheiden. Das stärkt die Kreislaufwirtschaft und fördert einen verantwortungsbewussten Umgang mit Ressourcen.

Die Hälfte der öffentlichen Beschaffungen fliessen ins Bauwesen. Das sind jährlich rund 20 Milliarden. Bis anhin war vor allem der Faktor Preis entscheidend, wenn öffentliche Aufträge vergeben wurden. Das befördert in erster Linie das kurzfristige Denken, nicht eine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Beschaffungsstrategie. Dieses Manko soll die Revision des Beschaffungswesens mit der stärkeren Gewichtung der Kriterien Nachhaltigkeit und Qualität ausgleichen. Zudem zielt die Revision darauf ab, die Beschaffungsordnung für Bund und Kantone zu harmonisieren und so mehr Transparenz zu schaffen.

Die Revision liegt im Interesse der öffentlichen Hand wie auch im Interesse der Anbieter. Wer nur auf Basis einer günstigen Anfangsinvestition entscheidet und baut, denkt zu kurzfristig und zahlt später eventuell dafür den Preis. So kann die Anfangsinvestition in den Bau vielleicht günstiger sein. Betrachtet man die Lebenszykluskosten inklusive Betriebskosten bis hin zum Rückbau kann sich das jedoch rächen. Solche Entscheidungen sind nicht im Sinne einer effektiven und langfristigen Nutzung öffentlicher Gelder.

DAS SCHWERSTE IST DER KULTURWECHSEL

Die Revision des Beschaffungsrechts allein wird die Schweizer Baulandschaft nicht ändern. Es braucht einen Kulturwechsel auf beiden Seiten: beim Auftraggeber und beim Auftragnehmer. Das fängt allein schon bei den Ausschreibungsunterlagen an. Hier muss bereits transparent festgelegt sein, welche Kriterien bei den Angeboten bewertet werden. Dabei müssen neben dem Preis auch die Zusatzkriterien Nachhaltigkeit und Qualität im Sinne einer erwartbaren Leistung ausgeschrieben werden. Um das zu erfüllen, braucht es Wissen: Der Bauherr, als Bund und Kantone, muss genau wissen, was es bedeutet, effizient, qualitativ hochwertig und nachhaltig zu bauen. Der Kulturwechsel ist auf beiden Seiten nötig: Die Vergabebehörde muss zum qualifizierteren Einkaufen befähigt werden – und der Anbieter muss verstehen, dass künftig nicht nur der Preis entscheiden wird. Es öffnet sich die Chance, vom reinen Preis- zu einem ausgewogenen Preis-Leistungs-Wettbewerb zu wechseln. Die Planer sind gefragt, um qualifizierte Angebotsgrundlagen zu erstellen. Moderne Zertifizierungssysteme bewerten die Nachhaltigkeit eines Gebäudes und beleuchten dabei zum Beispiel den CO2-Ausstoss und die graue Energie, die mit dem Bau, der Bewirtschaftung und dem Rückbau eines Gebäudes in Zusammenhang stehen. Bei dem revidierten Beschaffungsrecht ist es von hoher Bedeutung, dass die Beurteilungskriterien Qualität und Nachhaltigkeit klar und transparent sind, so dass die Vergabebehörde in der Lage ist, die Qualität des Angebots zu beurteilen. An klar definierten Kriterien kann sich schliesslich auch der Anbieter orientierten und sich mit seinem Angebot positionieren.
 
Die Revision des Beschaffungsrechts bedeutet auch, dass die Vergabe von Bauaufträgen komplexer wird. Während heute noch vielerorts die Anfangsinvestition als messbarer, vergleichbarer und entscheidender Faktor verwendet wird, reicht das dann nicht mehr aus. Das Zusammenspiel mehrerer Faktoren im Hinblick auf ein Gebäude in seinem Lebenszyklus ist komplex. Und es macht Auftraggeber angreifbar, da so manches Kriterium auch der Interpretation unterliegt. Wenn man das Beschaffungsrecht neu positioniert, braucht es aber auch eine neue Vergabekultur; die Kompetenzentwicklung muss im Vorfeld stattfinden, beispielsweise über die Schulung der Vergabebehörden, die in der Lage sein müssen, Bauvorhaben neben den Kosten auch hinsichtlich Qualität und Nachhaltigkeit zu bewerten. Und abschliessend, wie argumentiert wird, dass eine faire Vergabe stattgefunden hat.

HOLZBAU IST DIE NACHHALTIGE VARIANTE

Die Revision des Beschaffungswesens fördert die Betrachtungsweise der Lebenszykluskosten. Das entspricht auch dem Grundgedanken der Holzbauweise. Holzbau bedeutet Nachhaltigkeit zunächst schon aufgrund des Werkstoffs. Aber auch auf strategischer Seite und hinsichtlich der Angebote spielt die Optimierung der Lebenshaltungskosten sowie des Rückbauprozesses eine wichtige Rolle. Heute schon und in Zukunft werden nachhaltige Bauweisen einen Vorteil haben. Der Holzbau ist im Kontext des revidierten Beschaffungsrechts gut positioniert und wird mehr Potenzial haben als heute. holzbau-schweiz.ch

Revision des Beschaffungsrechts

Der Bundesrat hat am 15. Februar 2017 die Botschaft zur Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) verabschiedet. Ein Hauptziel der Revision ist die Harmonisierung der Beschaffungsordnungen von Bund und Kantonen. Am 13. Juni 2018 wurde im Nationalrat die Revision des BöB angenommen. Die ständerätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S) ist am 18. Juni 2018 ohne Gegenantrag auf den Entwurf eingetreten. Am 8. Oktober 2018 hat sie die Detailberatung zum BöB fortgeführt. Sie behandelte die Vorlage am 1. November 2018 erneut. (Anm. d. Red.: Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses lag das Ergebnis noch nicht vor.)

(Quelle: Beschaffungskonferenz des Bundes)
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