Jugendarbeitsschutz
Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
Die Einführung des Schullehrplans 21 machte es nötig, das Jugendschutzalter auf neu 15 Jahre herabzusetzen. In Verbindung mit dieser Neuerung werden begleitende Massnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz gefordert.
Umsetzung in den Betrieben
Der Anhang 2 mit den begleitenden Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes wurde für den Zimmermann/die Zimmerin EFZ und den Holzbearbeiter/die Holzbearbeiterin EBA erarbeitet. Die Erarbeitung erfolgte in enger Zusammenarbeit mit der Branchenlösung Holzbau Vital. Holzbaubetriebe die Holzbau Vital angeschlossen sind, haben so den kleinstmöglichen Aufwand für die Umsetzung. Die Umsetzungskontrolle wird über den elektronischen Bildungsbericht erfolgen.
Begleitende Massnahmen, Anhang 2:
- Holzbearbeiterin / Holzbearbeiter EBA
Weitere Informationen:
- E-Bildungsbericht (Ab neuer Version 2.03 ist eine Integration der begleitenden Massnahmen vorhanden)