
Erfolgreich einen Holzbaubetrieb führen
Profitieren Sie vom Informationsaustausch und Expertenwissen innerhalb der Branche. Mit einer Reihe von Angeboten und Leistungen unterstützt Sie Holzbau Schweiz bei Ihrem unternehmerischen Erfolg.
Gut gerüstet in einem sich verändernden Markt
Für Ihre erfolgreiche Geschäftstätigkeit sind technisches als auch betriebswirtschaftliches Know-how und Kenntnisse in der Digitalisierung unentbehrlich. Holzbau Schweiz unterstützt seine Mitglieder dabei, stellt zudem Marktstudien, Benchmarks und Innovationen zur Verfügung und setzt sich für optimale Marktzutrittsbedingungen ein. Beispielsweise durch politische Interessensvertretung, strukturiertes Normenwesen und gestärkte Wettbewerbsfähigkeit.
Dieser Inhalt ist exklusiv für Mitglieder
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Verbindliche Offerten dank verlässlicher Kalkulationen
Die Hilfsmittel unterstützen Sie bei der betriebswirtschaftlichen Arbeit und stehen Ihnen in gedruckter Form als auch elektronisch zur Verfügung.-
Normmaterialkatalog NMK
Der NMK ist die Grundlage für eine exakte Kalkulation. In der gedruckten Version enthält er 4500 Materialpositionen, in der elektronischen Version 15 000 Positionen. Der NMK eignet sich zum Erstellen von Regierechnungen. Ausserdem können Sie in der elektronischen Form eigene Materialpositionen erfassen.
Richtpreiskatalog (RPK) mit Norm-Rezeptur – Druckversion
Im RPK sind Kalkulationsrichtlinien der einzelnen Arbeiten zusammengestellt und mit den Richtpreisen versehen. Diese basieren auf den Grundlagen der Normpositionenkataloge NPK sowie CRB. Hier bestellen Sie die Druckversion der folgenden Richtpreiskataloge:- RPK 931 zu NPK 331 Zimmerarbeiten: Tragkonstruktionen
- RPK 932 zu NPK 332 Elementbau in Holz
- RPK 933 zu NPK 333 Holzbau: Bekleidungen und Ausbau
- RPK 934 zu NPK 334 Treppen aus Holz
- RPK 981 zu NPK 381 Zimmerarbeiten: Türen und Tore
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Verschiedene Dienstleister bieten die Kalkulationsdaten als Softwarelösung an. In den Programmen sind die Daten von Holzbau Schweiz integriert. Um diese in digitaler Form zu nutzen, schliessen Sie mit Holzbau Schweiz einen Lizenzvertrag ab. Kontaktieren Sie uns für weiterführende Informationen zur Nutzung der Stammdaten.
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BORM Informatik AG www.borm.swiss Leistungspartner Markt Optiwork AG www.optiwork.ch Leistungspartner Markt Schneider Software AG www.schneider.ch Leistungspartner Markt Triviso www.triviso.ch Leistungspartner Markt Abacus Research AG www.abacus.ch ABBF Bausoft AG www.abbf.ch Heinrich & Partner AG www.bauplus.ch INOVASOFT ag www.inovasoft.ch Messerli Informatik www.messerli.ch SORBA Software www.sorba.ch Swiss IT-Factory www.swissitfactory.com Trimble International www.mep.trimble.ch Trüssel Datentechnik AG www.truessel.org -
Ermitteln Sie mit der Kalkulationstabelle die Zuschlagssätze für die Personalkosten.
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Entscheidungsmatrix Holzbau versus Beton- und Massivbau
Holz oder Beton? Die grundlegende Frage zur Bauweise stellt sich oft schon in der Vorprojektphase. Nicht selten wird der Entscheid dazu von Architekten und Bauherrschaften gefällt. Dabei steht die Beton- und Mauerwerksbauweise meist im Vordergrund und ein Vergleich mit alternativen Bautypen findet nicht statt. Noch immer ist die Holzbauweise bei vielen mit Vorurteilen behaftet. Argumente wie Holz brenne, sei zu teuer, habe einen schlechten Schallschutz usw. werden dabei ins Feld geführt.Die Übersicht zeigt umfassend den Vergleich zwischen Holz- sowie Beton- und Mauerwerksbauweise auf. Mit der in der Praxis bewährten Matrix stellt Holzbau Schweiz ein Hilfsmittel zur Verfügung, das Sie als Checkliste bei der Entscheidungsfindung heranziehen. Die Matrix ist zudem Ihr Bewertungstool im Kontakt und in der Beratung mit Bauherrschaften und Architekten oder Sie stellen das Dokument Projektleitern und Architekten direkt zur Verfügung.
Beispielprojekt «Zürichberg»
Entscheidungsmatrix Zürichberg
Entscheidungsmatrix GrundlagenUmsetzung Zürichberg
Bericht «Wir Holzbauer» -
Ein Regelwerk für Qualität
Normen und Richtlinien in der Bauwirtschaft sind wichtige Voraussetzungen für den Schutz von Menschen und Umwelt. Das Regelwerk gibt bauliche Standards vor, die über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehen. Die Normen des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA) und der Schweizerischen Zentralstelle für Baurationalisierung (CRB) sind die Basis für den Holzbau.-
Neuer Leitfaden «Plandarstellung im Holzbau»
Die Arbeitsweisen haben sich im Holzbau von handwerklichen Bearbeitungen hin zu mehrheitlich maschineller CNC-Bearbeitung gewandelt. Somit wird heute vorwiegend mit CAD-Zeichenprogrammen gearbeitet und Pläne von Anfang an digital erstellt. Die Arbeitsweisen haben sich innert kurzer Zeit gewandelt, ohne Planungs- und Darstellungsrichtlinien festzulegen.
Im Gegensatz zur Darstellung von Architekturplänen gibt es im Holzbau für die Darstellung von digital erstellten Plänen keine aktuellen Richtlinien. Pläne im Holzbau werden heute sehr individuell, meist aufgrund von Firmenrichtlinien dargestellt. Bei der Zusammenarbeit von verschiedenen Akteuren kann dies zu Missverständnissen führen. Im neuen Leitfaden ist die Darstellung im Sinne einer Branchenempfehlung festgehalten. Durch eine einheitliche Darstellung wird die Lesbarkeit verbessert und damit die Zusammenarbeit mit Planungspartnern vereinfacht. Weiter kann das Dokument in der Aus- und Weiterbildung als Leitfaden eingesetzt werden. Der Leitfaden wurde von Swiss Timbers Engineers in Zusammenarbeit mit Holzbau Schweiz und anderen erarbeitet.
Das Ziel des Leitfadens ist, die Verständigung beim Planaustausch unter verschiedenen Projektbeteiligten zu vereinfachen.
Es wurde bewusst darauf verzichtet, Werkstattpläne für die Herstellung der Holzbauteile und Holzbauelemente in die Dokumentation aufzunehmen. Die Darstellung dieser Pläne ist sehr stark abhängig von den Anforderungen und Arbeitsweisen des jeweiligen Holzbauunternehmens und wird in der Regel nur als interne Plangrundlage und nicht zur fachübergreifenden Koordination verwendet.
Der Leitfaden baut auf der Norm SIA 400 auf und ergänzt diese mit der Darstellung von Holzbauplänen.
Plandarstellung A3-A4
Plandarstellung Seiten
Plandarstellung Cadwort, DWG, DXF -
Das schweizerische Bauprodukterecht ist seit 2014 an die europäische Bauprodukteverordnung angepasst.
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Die SIA-Normen sind anerkannte Regeln der Baukunde und beschreiben den aktuellen Stand der Technik.
Das Schweizerische Normenwerk der SIA und die beim SIA verfügbaren Europäischen Normen (EN) bieten wir Ihnen zu stark reduzierten Konditionen an. Sie profitieren hierbei von unserer Zusammenarbeit mit dem VGQ (Schweizerischer Verband für geprüfte Qualitätshäuser).
Beim Kauf einer Lizenz erhalten Sie das komplette Normenwerk der EN- und SIA-Normen (SIA 909.000) mit einem Online-Zugang (iNorm). Es besteht aus den 500 SIA-Normen und den 3500 EN-Normen und kann sowohl digital als PDF gespeichert als auch ausgedruckt werden. Die digitale Version wird laufend aktualisiert. Jede erworbene Lizenz können Sie auf zwei Computern installieren.
Angebot für Mitglieder von Holzbau Schweiz und VGQ
Die Kosten pro Lizenz ergeben sich aus der Anzahl gekaufter Lizenzen pro Betrieb und Jahr. Für die kommenden Jahre ist mit 300.- bis 500.- Fr. pro Lizenz zu rechnen.Detaillierte Informationen erhalten Sie von VGQ.
Kontakt und Support
VGQ, Schweizerischer Verband für geprüfte Qualitätshäuser
Regula Gehrig, presse@vgq.ch, +41 32 327 20 05 -
Die SIA-Norm 265 ist seit 2012 in Kraft, ergänzend dazu beziehen Sie die Holzbautabelle 1 (HBT1) sowie die ausführliche Beispielsammlung aus der SIA-Dokumentation D0195.
Bestellung
Die HBT1 und die Beispielsammlung bestellen Sie bei Lignum. -
Die technischen Normen des SIA und anderer Baufachverbände enthalten hauptsächlich technische Regelungen. Der Normpositionenkatalog (NPK) des CRB enthält Leistungsbeschreibungen. Zum NPK Holzbau bietet Holzbau Schweiz mit dem Normmaterialkatalog und den Richtpreiskatalogen passende Kalkulationshilfen an. Mehr Infos dazu finden Sie im Bereich Kalkulationshilfen.
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Die Lignatec-Hefte sind eine Reihe von technischen Holzinformationen, Herausgeber ist die Lignum. In jeder Ausgabe behandeln Experten und Wissenschaftler aktuelle technische Aspekte zu Holz, Holzwerkstoffen und Verfahren. Jährlich erscheinen zwischen einem und vier Themenhefte.
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Holzbau Schweiz und der Verband der Schweizerischen Hobelwerke (VSH) haben gemeinsam folgende Merkblätter erarbeitet:
- Nr. 2-8-11/D Böden für Balkone, Pergolas, Garten
- Nr. 3-1-11/D Naturbelassene Holzfassade
- Nr. 3-3-11/D Farbbeschichtungen auf Holzoberflächen – allgemeine Informationen
- Nr. 3-4-11/D Gerundete Kanten bei oberflächenbeschichteten Aussenschalungen
- Nr. 3-6-11/D Qualität von Holzfassaden – Einflussfaktoren, allgemeine Angaben
- Nr. 4-2-11/D Montage von Holzfassaden
Geben Sie die Merkblätter beispielsweise auch Architekten und Bauleitern ab.
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Nutzen Sie die Checklisten zur Umsetzung und zur Qualitätssicherung sowie zur Sicherstellung der Überwachung und des Unterhalts von Holzfassaden.
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Für Metalldeckungen aus Dünnblechen werden üblicherweise Verlegeunterlagen aus Holz verwendet; sie ermöglichen die bewährte Befestigung der Metallhaut.
Bei der Planung und der Ausführung müssen die entsprechenden Normen des SIA berücksichtigt werden. Dies gewährleistet eine Übertragung der äusseren Einflüsse durch die Schichten der Unterkonstruktion in das Tragwerk des Daches bzw. des Gebäudes. Die Einflüsse sind beispielsweise Eigengewicht, Schneelast, Winddruck und Windsog.
Das Merkblatt von suissetec und Holzbau Schweiz behandelt Anforderungen, Materialien, Befestigungsmittel und Details sowie weitere Hintergründe und Ursachen von Leckagen in Metalldeckungen durch unsachgemässe Befestigung der Verlegeunterlagen.
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Masstoleranzen werden in den Bauproduktenormen sowie in verschiedenen Baunormen behandelt. Jedoch fehlen im Bereich der Vorfabrikation von Bauteilen und deren Montage entsprechende Regeln. Der von VGQ und Holzbau Schweiz erarbeitete Leitfaden schliesst die Lücke und schafft einen Überblick zu Toleranzen vom Bauprodukt bis hin zum montierten Bauteil. Weiter bietet es eine Grundlage für die Vereinbarung von Masstoleranzen beispielsweise in Werkverträgen. Der VGQ sowie Holzbau Schweiz empfehlen Ihnen, den Leitfaden anzuwenden.
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Die Kombination von Dachbegrünung und Solaranlage fördert die Biodiversität und reduziert gleichzeitig den CO2-Ausstoss.
Ratgeber
Solarenergie DachbegrünungKlimaschutz durch Dachbegrünung
Wer sein Flachdach nicht nur als Raum für Biodiversität, sondern auch als CO2-neutrales Stromkraftwerk nutzen möchte, dem empfehlen wir die Kombination von Dachbegrünung und Photovoltaik. Eine begrünte, mit Solarelementen ergänzte Lösung ist doppelt nachhaltig: Insekten profitieren von einem ganzjährigen Nahrungsangebot und Menschen von einer sauberen, autarken Stromquelle.Höhere Stromleistung
Während sich ein herkömmliches Flachdach im Sommer schon mal auf 80° Celsius aufheizt, steigt die Temperatur begrünter Dächer kaum über 35° Celsius. Expertisen zeigen, dass der Leistungsgrad einer PV-Anlage mit zunehmender Temperatur zu sinken beginnt. Eine Solaranlage mit Dachbegrünung ist also um ein Vielfaches effizienter als jene ohne Dachbegrünung. Folglich produzieren Solaranlagen auf begrünten Flächen merklich mehr Strom.Produktlösungen sind vorhanden
Hersteller von Solarpanels wissen um die Synergien von begrünten Solaranlagen und tragen diesem Umstand vermehrt Rechnung. So steht eine breite Palette an Produkten zur Verfügung, die sich besonders für begrünte Dachflächen eignen. Beispiele dafür sind Auflastsysteme, die das Pflanzensubstrat als Beschwerung nutzen und bereits Drainage- sowie Wasserspeichersysteme beinhalten.Mut zur Begrünung fördert Biodiversität
Dachanlagen entwickeln sich durch Intensiv-Dachbegrünung zu individuellen Ökosystemen. Die Begrünung reduziert Hitze, bindet Feinstaub und trägt zu einem besseren Klima bei. Zudem bieten begrünte Flächen mögliche Erholungszonen für Menschen. Intensive Dachbegrünungen erfordern einen etwas höheren Pflegeaufwand als extensive Begrünungen. Für beide Varianten steht eine breite Palette an Gräsern und Sträuchern für jede Jahreszeit und Wuchshöhe zur Verfügung.Fazit
Begrünte Dachflächen in Kombination mit Solaranlagen helfen mit, das Netto-Null-Ziel zu erreichen. Solaranlagen reduzieren mit dem Solarertrag den CO2-Ausstoss, während begrünte Dächer CO2 binden – damit wird das Klima gleich doppelt entlastet. Dank der Fördergelder von Bund und Kantonen erhalten Eigenheimbesitzer aktuell einen Grossteil der Auslagen rückerstattet. Das freut auch das Portemonnaie!Mit dem Ratgeber «Dachbegrünung und Solaranlagen» finden Planer und Ausführende eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte rund um Planung und Installation von Solaranlagen auf begrünten Dächern. Gespickt mit zahlreichen Links zu Normen und Merkblättern beantwortet das Dokument die wichtigsten Fragen zum Thema.
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Die Verordnung zur Holzdeklarationspflicht gilt seit 2012 und stützt sich auf das Konsumenteninformationsgesetz. Das Gesetz verlangt, dass Holz und Holzprodukte in Offerten an Konsumenten deklariert werden. Benannt werden müssen die Holzart sowie die Holzherkunft, als auch der wissenschaftliche Name des Holzes. Die Deklarationspflicht informiert den Abnehmer einfach und korrekt über die Holzherkunft, was die Transparenz erhöht und eine bewusste Kaufentscheidung unterstützt.
Das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen führt Kontrollen durch. Bei Nichteinhaltung der Vorschriften können Kontrollkosten und Gebühren von bis zu CHF 2000 entstehen. Das Label «Schweizer Holz» gilt nicht als automatische Deklaration.
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Seit dem 1. Januar 2022 ist es in der Schweiz verboten, illegal geschlagenes Holz und die daraus gefertigten Produkte in Verkehr zu bringen. Die neue Holzhandelsregulierung verlangt die Sorgfaltspflicht aller Marktakteure.
Rechtliche Grundlagen
Bundesgesetz über den Umweltschutz
Verordnung über das Inverkehrbringen von Holz und HolzerzeugnissenKontakt
Fabian Reusser, Tel. +41 58 469 89 18, E-Mail holzhandel@bafu.admin.chUmweltschutzgesetz (USG, 35e-354) und HHV
Gleichzeitig mit den neuen Artikeln im Umweltschutzgesetz (USG, 35e-35h) ist seit Anfang 2022 die neue Holzhandelsverordnung (HHV) in Kraft. Die Änderungen zielen darauf ab, dass nur noch legal geschlagenes Holz und Holzprodukte aus legal geschlagenem Holz in der Schweiz auf den Markt kommen. Denn illegaler Holzschlag ist ein weltweites Problem mit negativen ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen. Bisher fehlte hierzulande eine Regelung zur Bekämpfung des illegalen Holzschlags und Holzhandels. Dank der neuen HHV wird weltweit illegaler Holzschlag und -handel bekämpft und damit werden die Entwaldung und der Verlust der Biodiversität eingedämmt. Das hilft zudem im Kampf gegen den Klimawandel.Die Verantwortung der inländischen Marktakteure
Wer in der Schweiz Holz und Holzerzeugnisse erstmalig in Verkehr bringt (sogenannte Erstinverkehrbringer), ist neu verantwortlich dafür, dass diese legal geerntet und gehandelt wurden. Um die Legalität nachzuweisen, bauen die betroffenen Unternehmen ein System der Sorgfaltspflicht auf, wenden es an und aktualisieren es regelmässig. Dieses besteht aus drei wichtigen Elementen: Informationen zum Holz und seiner Herkunft beschaffen, Risiken für illegales Holz bewerten, Risiken minimieren. All dies muss über die gesamte Lieferkette dokumentiert sein. Auch für Waldeigentümer, die in der Schweiz geerntetes Holz auf den Markt bringen, gilt die Regelung. Jedoch besteht dank des flächendeckenden Vollzugs der Waldgesetze durch die Kantone im Schweizer Wald ein geringes Risiko für illegale Holzeinschläge. Hier kann davon ausgegangen werden, dass die waldgesetzlichen Nutzungsbewilligungen der Kantone die nötigen Informationen beinhalten. Diese genügen als Nachweise für die legale Ernte. Wer als Händler Holz, das bereits auf dem Markt ist, kauft oder weiterverkauft, muss die Rückverfolgbarkeit sicherstellen: Von welchem Zulieferer wurde das Holz oder die Holzerzeugnisse bezogen und an welchen Abnehmende weitergegeben? Für die Kontrolle der Unternehmen und Händler ist das Bundesamt für Umwelt (BAFU) zuständig, für die Kontrolle der Waldeigentümer die Kantone. Das BAFU kontrolliert risikobasiert, indem es Unternehmen prioritär prüft, die besonders grosse Mengen Holz aus riskanten Ländern importieren. Bei vorsätzlichem Verstoss gegen das Verbot und die Bestimmungen zur Sorgfaltspflicht drohen Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen. Bei vorsätzlichem Verstoss gegen Bestimmungen zur Rückverfolgbarkeit sind Bussen von bis zu 20 000 Franken vorgesehen.
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Ökologisch, energieeffizient und nachhaltig
Energieeffizienz zahlt sich aus. Mit einfachen Sofortmassnahmen können Holzbaubetriebe ihre Energiekosten um 10 bis 15 Prozent senken. Der branchenspezifische Self-Check «Strom- und Geldsparen im Holzbau» und der elektronische Quick-Check zeigen auf, wo mögliches Einsparpotenzial liegt und ob sich eine umfassende Betriebsanalyse durch einen Energieberater lohnt.Hier geht’s zum Quick-Check
Broschüre Energie Schweiz Quick-Check
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Der Bund bereitet sich auf eine mögliche Energiemangellage vor. Dabei gilt es zwischen Öl, Gas und Strom zu unterscheiden. Derzeit ist das Eintrittsrisiko einer Mangellage von elektrischem Strom am höchsten – ihr Eintreten ist aber keinesfalls sicher; es handelt sich um ein Risikoszenario.
Sollte der Bundesrat eine solche Mangellage ausrufen, würde er auch Notverordnungen in Kraft setzen. In diesen Verordnungen werden verschiedene Bewirtschaftungsmassnahmen situativ angeordnet, zum Beispiel die Einschränkung des Elektrizitätsverbrauchs, die Abschaltung gewisser Anlagen oder die Kontingentierung von Strom.
Auf jeden Fall haben wir ein Interesse, dass es zu keiner Mangellage kommt. Sollte eine solche eintreten, wollen wir mit möglichst einfachen, aber effizienten Mitteln Energie, vor allem Strom und Gas, einsparen. Für diese Zwecke hat der sgv die folgenden Checklisten von Energieeffizienz-Experten erarbeiten lassen.
Die Checklisten beinhalten Management- und Technikmassnahmen, sie sind auf Stufe Betrieb verfasst und können direkt angewendet werden. Diese Listen können frei verteilt und nach den Bedürfnissen des Betriebs oder der Branchen verändert werden.
Bitte beachten Sie:
- Es sind allgemeine Massnahmen, es handelt sich hier um ein Muster. Mit dieser Grundlage können Betriebe eigene Massnahmen entwickeln.
- Das eigentliche Ziel ist, dass Betriebe, welche diese Massnahmen umsetzen, von weitergehenden Bewirtschaftungsmassnahmen im Falle einer Mangellage ausgenommen oder teilweise ausgenommen werden. Diese Zusage haben wir nicht erhalten. Wir bleiben politisch dran. Aber derzeit besteht ausser der Optimierung kein weiterer Anreiz, die Checklisten umzusetzen.
- Es gibt keine Pflicht, die Umsetzung der Checklisten zu melden.
Weiterführende Informationen: www.sgv-usam.ch/energiemangel
Informationsschreiben sgv
Checkliste Energiemangel Technik
Checkliste Energiemangel Management -
15.11.2022
Kurzarbeitsentschädigung (KAE) im Kontext der aktuellen Energiemarktlage
Zum Thema Kurzarbeitsentschädigung der Arbeitslosenversicherung (ALV) stellt das Seco das folgende Merkblatt für die Betriebe zur Verfügung.
Merkblatt Energiemarktlage Seco
Weitere Infos unter:
Gerne verweisen wir Sie auch auf das Dossier Energiemangellage:
28.10.2022
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz im Rahmen von Energiesparmassnahmen
Das Potenzial des Energiesparens soll auch am Arbeitsplatz soweit möglich ausgeschöpft werden. Das Arbeitsgesetz belässt den Unternehmen einen weiten Spielraum und steht den Sparappellen des Bundesrates nicht entgegen. Es obliegt weiterhin dem Arbeitgeber, geeignete Massnahmen zu finden und umzusetzen und die Arbeitnehmenden miteinzubeziehen.
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Im Fall der Fälle können Sie auf ein Netzwerk von neutralen Baugutachtern und Holzbauexperten zugreifen. Die Fachleute sind geprüft und erfüllen die Vorgaben von Holzbau Schweiz. Besonders bei Gerichts- und Versicherungsfällen empfiehlt es sich, ein neutrales Gutachten erstellen zu lassen.
Wünschen Sie eine Beratung zur Wahl eines geeigneten Experten? Holzbau Schweiz gibt unverbindlich Auskunft.
Reglement Gutachter, Experten Holzbau Schweiz
Adressen Baugutachter -
Die Verfügbarkeit und die Preise von Holz haben sich wieder stabilisiert. Trotzdem können weitere Turbulenzen nicht ausgeschlossen werden.
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Offizielle Empfehlung KBOB – mit oder ohne vertraglich festgelegtem Preisänderungsverfahren
Gültig bis 31.12.2022
Die KBOB hat eine Empfehlung zur Verrechnung bei ausserordentlichen Preisänderungen für den Holzbau veröffentlicht. Nutzen Sie die Empfehlung der KBOB für Verhandlungsgespräche mit Ihren Auftraggebern. Die Empfehlung beinhaltet Vorgaben zum Umgang mit oder ohne vertraglich festgelegtem Preisänderungsverfahren. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website der KBOB:Empfehlung ausserordentliche Preisänderungen
Bei Fragen zur Auslegung der Empfehlung der KBOB melden Sie sich bitte direkt bei:
Fabrice Favre, +41 58 465 34 04, fabrice.favre@bbl.admin.ch, www.kbob.admin.ch
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Aufgrund möglicher Lieferengpässe und Preiserhöhungen sollen in Werkverträgen keine Festpreise mehr vereinbart werden. Um allfällige Preisänderungen zu berücksichtigen, stellt Holzbau Schweiz ein Verfahren zur Verfügung. Der Text des Verfahrens regelt in Offerten und Werkverträgen die Materialpreisveränderungen. Ergänzt wird das Verfahren mit einem Berechnungsnachweis, um die jeweilige Preisteuerung oder -minderung festzuhalten. Dokumente dazu sind im Downloadbereich erhältlich.
Berechnung Teuerung (Material- und Lohnkostenänderung) nach SIA 122 und KBOB
Für Teuerungsverrechnungen steht die SIA 122 «Preisänderungen infolge Teuerung; Verfahren mit Gleitpreisformel» zur Verfügung. Die unten aufgeführte Berechnung basiert auf dem Dokument «KBOB: Preisänderungen im Bauwesen»:Preisänderung im Bauwesen nach KBOB
Lohnkostenänderung nach KBOBBerechnungsnachweis Materialteuerung
In der Vergangenheit wurde die Teuerung in vielen Werkverträgen ausgeschlossen oder Preise wurden fix bis Bauvollendung vereinbart. Mit den Preisturbulenzen im Jahr 2021 hat sich die Situation verändert. Seither schlägt Holzbau Schweiz vor, das folgende Excel-Dokument «Berechnungsnachweis Materialteuerung» anzuwenden. Dabei werden die wichtigsten Materialien mit Preis, Menge und Stichtag Offerteingabe in einer Liste aufgeführt. Die Preisteuerung oder -minderung wird anhand des Bezugspreises berechnet (Rechnung des Lieferanten). Als Beispiel dient Ihnen das aufgeführte PDF-Dokument «Muster Berechnungsnachweis Materialteuerung».
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Der Qualität einen Stempel geben
Labels sind Gütezeichen und Zeugnisse für Qualität, Verarbeitung und Herkunft. Immer mehr Endverbraucher sind bereit, für natürliche, nachhaltig produzierte und fair gehandelte Güter einen etwas höheren Preis zu bezahlen. Dies, solange sie wissen, dass der Mehrpreis gerechtfertigt ist.
In der Holzbaubranche stehen Gütesiegel unterschiedlicher Ausprägung zur Verfügung. Sie versprechen umweltgerechte Produktion, energiearmen Betrieb, faire Sozialbedingungen als auch besseres Wohnklima. Beraten Sie Ihre Kunden, mit welchen Labels sie ihrem Bauvorhaben einen sinnvollen Qualitätsstempel aufsetzen.
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Holzbau Plus
Das Gütesiegel Holzbau Plus zeichnet Holzbaubetriebe aus, die auf der Basis des Gesamtarbeitsvertrages (GAV) Holzbau eine partnerschaftliche Unternehmenskultur und Personalführung praktizieren.
Herkunftszeichen Schweizer Holz
Das Herkunftszeichen Schweizer Holz weist den Schweizer Ursprung nach und kommuniziert die mit der Schweiz positiv verbundenen Werte in den Bereichen Produkteigenschaften, Herstellungsmethoden, Umwelt und allgemeine Rahmenbedingungen. Angebracht wird es auf dem Produkt sowie auf Begleitdokumenten. Alles Holz, welches in Schweizer Wäldern gewachsen ist und in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein verarbeitet wird, kann mit disem Herkunftszeichen markiert werden.
PEFC
Das Umweltlabel und Branchenzeichen PEFC steht für nachhaltig erzeugtes und umweltschonend verarbeitetes europäisches Holz. Es steht für den Schutz und die Förderung des Waldbestandes und der Biodiversität im Waldökosystem.
Forest Stewardship Council (FSC)
Das FSC-Zertifikat ist ein Umwelt- und Soziallabel. Produkte mit dem FSC-Label stammen garantiert nicht aus Raubbau, sondern fördern die sozial- und umweltgerechte Waldwirtschaft. In FSC-Wäldern wird Holz professionell genutzt, die Vielfalt an Pflanzen und Tieren geschützt und die Rechte der Bevölkerung und der Mitarbeitenden werden respektiert.
Minergie-P®
Das Umweltlabel MINERGIE-P bedingt ein eigenständiges, am niedrigen Energieverbrauch orientiertes Gebäudekonzept. Das Haus ist als Gesamtsystem und in all seinen Teilen konsequent auf das Ziel hin geplant, gebaut und im Betrieb optimiert. Der MINERGIE-P-Standard stellt hohe Anforderungen an das Komfortangebot, die Wirtschaftlichkeit und die Ästhetik.
Minergie-Eco®
Das Umweltlabel MINERGIE-ECO ist eine Ergänzung zum Minergie-Standard. Zertifizierte Bauten nach MINERGIE ECO erfüllen ausser den Merkmalen wie Komfort und Energieeffizienz auch Anforderungen gesunder und ökologischer Bauweisen.
Klimaerwärmung geht alle an
Die Klimaerwärmung hat eine politische Diskussion über die Energieversorgung und -effizienz der Schweiz in Gang gebracht. Die Sensibilität und die Handlungsbereitschaft der Gesellschaft und der Politik im Bereich Nachhaltigkeit sind dadurch erheblich gestiegen. Für die Bevölkerung steht die Holzbauweise für Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und CO2-Freundlichkeit.
Die Vision von Netto-Null und unsere Verpflichtung zu Nachhaltigkeit wollen wir als ganze Branche aktiv unterstützen, wobei dem Energieverbrauch von Bauten eine wichtige Rolle zukommt. Denn die Bauwirtschaft ist eine der Schlüsselbranchen bei den Anstrengungen, die Schweizer Energieeffizienz zu optimieren.