02/2018 Fit im Holzbau
KURZ & BÜNDIG
Neue Mehrwertsteuersätze seit 1. Januar 2018
Am 24. September 2017 haben Volk und Stände die Zusatzfinanzierung der AHV an der Urne abgelehnt. Aufgrund der per 31. Dezember 2017 auslaufenden IV-Zusatz-Finanzierung führt dies zu einer Senkung der gültigen MwSt.-Sätze, welche seit dem 1. Januar 2018 umgesetzt werden. Für die Rechnungsstellung der neuen Steuersätze ist weder das Datum der Rechnung noch das Datum der Zahlung massgebend. Einzig und allein wird auf den Zeitpunkt der Lieferung/Leistungserbringung abgestellt. Seit dem 1. Januar 2018 ist es obligatorisch, die MwSt.-Sätze auf der Rechnung aufzuführen. Der Hinweis «inkl. MwSt.» genügt nicht mehr. Weitere Informationen gibt es bei Jeannine Vogt, Leiterin Finanzen (Telefon 044 253 63 92, j.vogt(at)holzbau-schweiz.ch). holzbau-schweiz.ch