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Bauen und leben mit Holz – Das Fachmagazin von Holzbau Schweiz

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Das Mitglieder- und Verbandsmagazin von Holzbau Schweiz

02/2018 Fit im Holzbau

BILDEN

Der Bildungsbericht in der Grundbildung

Das Berufsbildungsgesetz (BBG) schreibt in Artikel 20 vor, dass sich die Verantwortlichen der Lehrbetriebe für den bestmöglichen Lernerfolg der Lernenden einsetzen und diesen periodisch überprüfen müssen. In der Bildungsverordnung, Abschnitt 7, ist aufgeführt, dass die Berufsbildnerin oder der Berufsbildner den Bildungsstand der lernenden Person festhält und mit ihr mindestens einmal pro Semester bespricht. Das Instrument dazu ist der Bildungsbericht. Er ist Pflicht, jedoch sollte es für alle Berufsbildner/innen selbstverständlich sein, den Stand der Ausbildung auch ausserhalb des Bildungsberichts mit der lernenden Person zu besprechen. Der Bildungsbericht kann natürlich weiterhin in Papierform ausgefüllt werden. Mit dem elektronischen Bildungsbericht profitieren die Holzbauunternehmen jedoch von einer erheblichen Zeitersparnis, einer besseren Übersicht und der Nachverfolgbarkeit der Leistungsentwicklung der Lernenden. Zudem kann mit der elektronischen Variante die Ausbildungskontrolle in verschiedenen Ansichten zusammengestellt und ausgedruckt werden. Mit wenigen Ergänzungen wird daraus auch gleich der Bildungsbericht, dessen Erstellung eine der Pflichten des Ausbildners ist.
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