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04/2017 Ferien im Holzbau

KURZ & BÜNDIG

Erhöhung der Mindestlöhne im Holzbaugewerbe ab 2018

Die Sozialpartner Holzbau Schweiz, Syna, Unia, Baukader Schweiz und KV Schweiz haben für die schweizerische Holzbaubranche ein Verhandlungsergebnis betreffend die Mindestlöhne für das Jahr 2018 verabschiedet. Des Weiteren haben die Sozialpartner die Verhandlungen über einen teilrevidierten GAV Holzbau abgeschlossen. Dieser soll per 1. Januar 2018 in Kraft treten. Für 2018 wurde als Signal der Leistungsanerkennung für die Mitarbeitenden eine generelle Erhöhung der Mindestlöhne um ein Prozent vereinbart. Für die neuen Mindestlöhne 2018 wurde beim Bundesrat die Allgemeinverbindlicherklärung per 1. Januar 2018 beantragt. Betriebe, welche bereits auf das Jahr 2017 eine Mindestlohnerhöhung von 0,5 Prozent gewähren, haben für das Jahr 2018 noch eine Mindestlohnerhöhung von 0,5 Prozent umzusetzen. Die Mindestlohnerhöhung wird im Zeitpunkt der Allgemeinverbindlicherklärung durch den Bundesrat für alle Betriebe verbindlich. Die Lohntabellen für die Löhne 2018 werden den Betrieben zu einem späteren Zeitpunkt von der SPBH (Schweizerische Paritätische Berufskommission Holzbau) zugeschickt. Die Sozialpartner haben ausserdem in der Zwischenzeit die Vollverhandlungen zum teilrevidierten GAV Holzbau abgeschlossen. Die Allgemeinverbindlicherklärung für den erneuerten GAV wurde beim Bundesrat ebenfalls per 1. Januar 2018 beantragt. Es handelt sich um eine kleinere Revision des GAV Holzbau. In den GAV-Schulungen des Jahres 2018 werden die Änderungen und Neuerungen thematisiert und den Betrieben erklärt. Weitere Informationen gibt es bei Bianca Neubauer, Bereichsleiterin Recht und Soziales Holzbau Schweiz (b.neubauer(at)holzbau-schweiz.ch). holzbau-schweiz.ch