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05/2017 Holz verbindet Generationen

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Sammelserie "Austragen", Teil 5: Schrägsparren

Die achtteilige Sammelserie von Experte Michael Hürbin ist eine Einladung zum Konstruieren und Nachbauen. Am Modell des Einladungswettbewerbs der letzten Europameisterschaft wird die korrekte Vorgehensweise erklärt. Auf der Website von Holzbau Schweiz gibt es die Zeichnungen zum Download.

Text und Zeichnungen Michael Hürbin | Foto Marco Blessano

Im diesem Teil der Sammelserie steht das Austragen der Schrägsparren 13, 14 und 15 der Dachfläche A im Fokus. Als Erstes wird der Schrägsparren mit der Nummer 13 ausgetragen. Das hat seinen Grund: Da die Schrägsparren 14 und 15 an den Schrägsparren 13 und den Grat 11 laufen, ist es von Vorteil, wenn diese schon vorhanden sind.

Schrägsparren 13

Zuerst wird beim Schrägsparren 13 das Profil konstruiert. Hierbei werden die beiden Schnittpunkte a und b vom Grundriss rechtwinklig auf der passenden Höhenlinie im Profil angetragen und anschliessend miteinander verbunden. Danach wird parallel zur Profillinie die Höhe (80 mm) des Schrägsparrens angetragen. Um das Profil mit allen Kanten zu vervollständigen, muss als Letztes die Abgratung eingezeichnet werden. Dazu wird der Schnittpunkt c auf der Plusseite des Schrägsparrens im Grundriss auf der Traufhöhe +80 mm rechtwinklig auf die passende Höhenlinie im Profil angetragen. Dieser besagte Schnittpunkt wird anschliessend parallel zum Schrägsparren angetragen und stellt die Abgratungslinie dar. Die Senkelabschnitte und die Kerve des Schrägsparrens 13 werden alle mit einem Schifterschnitt konstruiert. Das heisst, dass die Schnittpunkte auf der Plus- und der Minusseite rechtwinklig vom Grundriss ins Schrägsparrenprofil übertragen werden können. Das Kervenblei der Schwelle ist identisch mit der Höhenlinie +80 mm, und der Bleiabschnitt an der Traufe liegt auf einer Höhe von 20 mm.

Schrägsparren des Andreaskreuzes

Beim Betrachten der Schrägsparren des Andreaskreuzes könnte man im ersten Augenblick meinen, dass diese beiden Hölzer gespiegelt werden können. Dies ist jedoch nicht möglich, da der obere Abschnitt der beiden Schrägsparren nicht identisch ist. Auf der einen Seite läuft des Schrägsparren 14 an den Gratsparren 11, wobei der Schrägsparren 15 an den Schrägsparren 13 angeschnitten werden muss. Der obere Abschnitt ist anders, weil beim Gratsparren die Gratlinie in der Mitte des Holzes liegt und sich nur der halbe Gratsparren in der Dachfläche A befindet. Der Schrägsparren 13 befindet sich jedoch mit der ganzen Breite in der Dachfläche A und ragt somit 50 mm in die Dachfläche hinein. Im Grundriss der beiden Schrägsparren des Andreaskreuzes sieht man, dass diese oben und unten abgeschrägt sein müssen. Beim Betrachten beider Schrägsparren-Querschnitte (14 und 15) im Grundriss kann die Normalsparrenhöhe der Dachfläche A von 80 mm entnommen werden.

Schrägsparren 14

Als Erstes wird beim Schrägsparren 14 das Profil konstruiert. Hierbei werden die beiden Schnittpunkte d und e vom Grundriss rechtwinklig auf der passenden Höhenlinie im Profil angetragen und anschliessend miteinander verbunden. Als Nächstes wird die Schrägsparrendimension mit Hilfe der Stempelfläche konstruiert. Dabei wird als erstes die Stempelfläche i im Normalsparrenprofil der Dachfläche A auf der Höhe +80 mm eingezeichnet. Anschliessend werden vom Sparren die Schnittpunkte von Oberkante und Unterkante der Stempelfläche zurück in den Grundriss gezogen, bis die Plus- und die Minusseite des Schrägsparrens 14 im Grundriss geschnitten wird. Auf diese Weise entstehen die Schnittpunkte d, f, g und h, welche anschliessend rechtwinklig zum Schrägsparren ins Schrägsparrenprofil übertragen und auf der passenden Höhenlinie (+80) angetragen werden. Mit Hilfe dieser Schnittpunkte werden die Schrägsparrenkanten konstruiert. Der Traufabschnitt und die Kerve wurden bereits bei dem Schrägsparren 13 erklärt. Als Nächstes wird auf die Überblattung beim Schrägsparren eingegangen. Im Plandetail 14 – 15 wird sichtbar wie die Überblattung ausgeführt werden soll. Auf der linken Seite des Details befindet sich der Schnitt durch die Dachfläche A. Dabei wird ersichtlich, dass die Höhe der Überblattung auf der Hälfte der Sparrenhöhe liegen muss. Auf der rechten Seite des Details ist mit einer 3-D-Isometrie dargestellt, welcher Teil der Überblattung des Schrägsparrens stehen bleiben muss.

Da beide Schrägsparren im Senkel stehen, stellen die Abschnitte an die Plus- und die Minuskante des Schrägsparrens 15 Schifterschnitte dar. Die Schnittpunkte i – l werden aus dem Grundriss rechtwinklig ins Schrägsparrenprofil übertragen und mit Plus und Minus beschriftet. Nun fehlt nur noch die Blattfläche der Überblattung. Im Schnitt des Details wird sichtbar, dass das Blatt der Überblattung parallel zur Dachfläche liegt. Deswegen kann die Blattfläche vom Prinzip her gleich wie eine Abgratung konstruiert werden. Da die Höhe der Überblattung in der Mitte der Sparrenhöhe liegen muss, muss diese auch über den Normalsparren konstruiert werden. Dazu wird als Erstes im Nomalsparrenprofil der Dachfläche A die Sparrenhöhe mittels einer Hilfslinie halbiert und so weit verlängert, bis die Stempelfläche geschnitten wird. Dieser Schnittpunkt n wird anschliessend so weit in den Grundriss gezogen, bis die Stempelfläche des Schrägsparren 14 auf der Plus- und der Minusseite geschnitten wird (o, p). Diese Schnittpunkte o und p werden danach rechtwinklig auf die passende Höhenlinie (+80) ins Schrägsparrenprofil 14 übertragen. Die Schnittpunkte, die auf der Höhenlinie +80 mm entstanden sind, bilden die beiden Abschnitte der Plus- und der Minusseite des Blattes der Überblattung. Als Nächstes werden diese parallel zu den Kanten des Schrägsparrens angetragen und mit Plus und Minus beschriftet.

Als Letztes fehlt noch der Abschnitt oben an den Gratsparren. Der Senkelschnitt wird als normaler Schifterschnitt ausgetragen. Durch das Anschmiegen der Stempelfläche der Materialschicht des Normalsparrens an die Stempelfläche des Grats wird sichtbar, dass der Schrägsparren an den Gratsparren eine Klaue erhält. Diese Klaue läuft an die Fläche der Unterkante des Gratsparrens 11. Da dies eine steigende Fläche darstellt, muss die Klaue mit Hilfe zweier Höhenlinien konstruiert werden. Dazu werden im Gratprofil zwei Höhenlinien eingezeichnet und mit der Unterkante des Grats geschnitten. Diese beiden Schnittpunkte q und r werden so weit in den Grundriss hineingezogen, bis sie die Plus- und Minusseite des Schrägsparrens 14 schneiden. Dies ergibt beim Schrägsparren im Grundriss vier Schnittpunkte, zwei auf der Höhenlinie +400 (s, t) und zwei auf der Höhenlinie +800 (u, v). Diese vier Schnittpunkte werden anschliessend rechtwinklig zum Schrägsparren 14 ins Schrägsparrenprofil auf der passenden Höhenlinie angetragen. Durch das Verbinden der Schnittpunkte auf den Höhenlinien +400 und +800 entsteht das Klauenblei.

Schrägsparren 15

Der Schrägsparren 15 wird nach dem gleichen Prinzip wie beim Schrägsparren 14 ausgetragen. Zu beachten ist, dass der Schrägsparren 15 am Abschnitt oben auf der Minusseite des Schräg-
sparrens 13 einen weiteren Senkelschnitt erhält, da sonst das Klauenblei seitlich über das Model hinauslaufen würde. Dies wird auch beim Anschmiegen der Stempelfläche des Normalsparrens der Dachfläche A an die Stempelfläche des Schrägsparrens 13 sichtbar.

Der vollständige Plan des EM-Einladungswettbewerbs sowie die Aufgabenblätter sind als PDFs auf der Website von «Wir Holzbauer» zu finden.
wirholzbauer.ch > Bilden > Sammelserie «Schrägsparren»