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06/2021 Verdichtet

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Die Neuerungen in den Holzhandelsgebräuchen

Ab 1. September 2021 gelten die neuen sogenannten Holzhandelsgebräuche. Sie liegen mit der überarbeiteten Ausgabe «Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau – Handelsgebräuche für die Schweiz» vor und beinhalten wesentliche Neuerungen für die Praxis. Was sich im Einzelnen ändert, darauf gehen Holzbauingenieur Christoph Fuhrmann, Autor der Publikation, und Ismaël Mivelaz, Vertreter des Verbandes Schweizerischer Hobelwerke (VSH), ein.

Text und Interview Christoph Fuhrmann | Bilder zVg

 

Weil sich die Holzhandelsgebräuche der Ausgabe 2010 in der Praxis bewährt haben, sollten neben umfangreichen Aktualisierungen im Bereich der Normen, Richtlinien und rechtlichen Bestimmungen (Bauproduktegesetz) die Inhalte möglichst unverändert belassen werden. Darauf hatten sich die Trägerverbände Lignum, WaldSchweiz, Holzindustrie Schweiz und Holzbau Schweiz als Leitlinie für die Revision des Regelwerks geeinigt. Lediglich dort, wo sich gemäss einer Branchenumfrage im Jahr 2018 ein wesentlicher Handlungsbedarf ergab, erfolgte eine umfassende Überarbeitung. Das betraf vor allem die Hobelwaren und die Toleranzen der Querschnittsabmessungen der Bauholzsortimente.

Rahmenbaukanteln

Unter der Bezeichnung «Schichtverleimtes Vollholz» war in den Holzhandelsgebräuchen der Ausgabe 2010 die in der Praxis vom Duo-/Trio-Balken bis hin zu den Rahmenbaukanteln verfügbare Vielfalt des Leimholzes enthalten, das nicht als Brettschichtholz bezeichnet wurde. Gemäss Bauproduktegesetz (BauPG) sind diese Leimholzprodukte neu hauptsächlich aufgrund der Lamellendicke dem Balkenschichtholz oder dem Brettschichtholz zugeordnet. Balkenschichtholz für tragende Zwecke aus Nadelholz nach der gemäss BauPG verbindlichen Norm SN EN 14080 besteht aus zwei bis fünf parallel miteinander verklebten Lamellen, die eine endgültige Dicke von mehr als 45 bis einschliesslich 85 Millimetern und Gesamtquerschnittsmasse von maximal 280 Millimetern aufweisen. Rahmenbaukanteln (z. B. Rahmenholz, Ständerholz) aus miteinander verklebten Lamellen mit einer endgültigen Dicke von 6 bis einschliesslich 45 Millimetern gelten nach der im BauPG verbindlichen Norm SN EN 14080 als Brettschichtholz.

Das Kapitel «Schichtverleimtes Vollholz» wurde folglich in «Balkenschichtholz» umbenannt und beinhaltet nur noch die entsprechenden Produkte mit grösseren Lamellendicken. Im Kapitel «Brettschichtholz» sind Rahmenbaukanteln (Rahmenholz, Ständerholz usw.) als Brettschichtholz mit einer kleineren Querschnittsabmessung von 60 und 80 Millimetern festgelegt. Ohne spezielle Vereinbarung gilt bei Rahmenbaukanteln: mindestens Festigkeitsklasse GL20h, Holzart Fichte/Tanne, Holzfeuchte 10 (+/- 2) Prozent oder 12 (+/- 2) Prozent je nach Klebstofftyp, Erscheinungsklasse I (Industriequalität), verdickt, ohne Fase.

Masshaltigkeit

Bei Brettschichtholz und Rahmenbaukanteln mit Querschnittsabmessungen bis 280 Millimetern sind die zulässigen Abweichungen von den Sollmassen bei verdickten oder gehobelten Oberflächen in der Breite und der Höhe gleich festgelegt wie bei Balkenschichtholz, keilgezinktem Vollholz und Vollholz mit verdickten oder gehobelten Oberflächen.

Brettsperrholz

Brettsperrholz ist neu nach Norm SN EN 16351 definiert. Beim Ausmass ist die Verrechnungsfläche präzisiert: Es gilt die vom Hersteller produktionsbedingt optimierte Rohplattenfläche inklusive anfallender Abschnitte und Ausschnitte, wobei diese nicht mitgeliefert werden. Zudem wurden die Erscheinungsklassen erweitert und aktualisiert: Die frühere Erscheinungsklasse C entspricht neu der Erscheinungsklasse D (Industrie). Die neue Erscheinungsklasse C ist als Normalqualität 2 für den sichtbaren Bereich bei normalen Anforderungen an das Aussehen mit deckender Oberflächenbehandlung oder bei verminderten Anforderungen an das Aussehen mit entsprechenden Kriterien festgelegt.

Hobelwaren

Bei den Hobelwaren sind die Erscheinungsklassen dem üblichen Verwendungszweck zugeordnet und die Kriterien entsprechend angepasst worden. Zudem wurde die Unterscheidung der Erscheinungsklassen für Hobelwaren aus Schwach- und Starkholz abgelöst. Unterschieden wird neu nach der Schnittart. Die Bezeichnung der Erscheinungsklasse mit der Anforderung «rift/halbrift» wird dabei mit dem Zusatz +R versehen. Hobelware ohne Anforderung an die Jahrringstellung wird üblicherweise aus Schwachholz produziert. Hobelware mit der Jahrringstellung (rift/halbrift) wird üblicherweise aus Starkholz (Rundholz mit Mittendurchmesser ab 45 cm) produziert.

«Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau – Handelsgebräuche für die Schweiz», Ausgabe 2021, ist in den Sprachen Deutsch, Französisch und Italienisch im Shop der Lignum erhältlich.
lignum.ch/shop/fachbuecher/material/

 

 

 

Auf Anwender ausgerichtet

Herr Mivelaz, warum wurde die in der Ausgabe 2010 eingeführte Unterscheidung der Erscheinungsklassen für Hobelwaren aus Stark- und Schwachholz abgelöst?
Ismaël Mivelaz: Die Unterscheidung nach Stark- und Schwachholz ist bei Sägern nicht gängig. Zwar ist uns bekannt, was mit Stark- und Schwachholz gemeint ist, aber bei uns – und auch beim Anwender – kommt der Begriff kaum vor. Die Jahrringstellung ist hingegen leicht zu erkennen, man kann sie direkt an der Oberfläche des Endproduktes sehen. Es ist auch bekannt, dass Holzbretter aus der Schnittart rift/halbrift ein gutes und stabiles Verhalten haben, sei es für einen Riemenboden oder eine Fassadenschalung.

Welche Entwicklungen haben sich in der Produktion der Hobelwaren in den letzten zehn Jahren ergeben?

Es haben sich mehrere Produktionsverfahren zugunsten der Qualität entwickelt. Die Astverleimung sowie die Füllung von Rissen bei Ästen für den Innenbereich sind heute ein Standard geworden. Im Aussenbereich hat sich die keilgezinkte Ware etabliert. Dieses Verfahren erlaubt uns nicht nur, einen hohen Qualitätsstandard auf Fassaden zu bringen, sondern ermöglicht der ganzen Holzkette eine bessere Nutzung von Holzprodukten. Auch Schweizer Holz wird damit gefördert – und davon profitieren wir alle.

Welche Vorteile sehen Sie durch das überarbeitete Kapitel «Hobelwaren» für die Zusammenarbeit mit den HolzbauUnternehmungen?

Wir haben den Inhalt des Kapitels eher auf das Endprodukt ausgerichtet, mit dem Ziel, dem Benutzer die Wahl zu vereinfachen. Dazu leiten wir den Benutzer auch noch je nach Anwendung des Produktes zur üblichen Qualität. Damit kann kaum das falsche Produkt am falschen Ort nachgefragt werden, wie es heute in vielen Fällen noch vorkommt. Eine gute Beratung wird aber immer empfohlen, da es noch viele externe Einflüsse auf die Produkte gibt, wie zum Beispiel Oberflächenbehandlung, Montage und Lage.

Warum setzen Sie nicht einfach eine europäische Norm ein?

In Europa werden vor allem Massenprodukte hergestellt. Die Ausgangslage in der Schweiz ist eine andere. Hier wollen Bauherren ein individuelles Haus mit ebensolcher Holzfassade. Architektinnen und Architekten haben in der Schweiz eine grosse Auswahl und schweizerische Hobelwerke bieten eine sehr hohe Flexibilität und Qualität. Wir haben in der Schweiz unsere eigenen Produkte und brauchen dazu auch unsere eigenen Qualitätskriterien.