01/2022 Anders sehen
Aktuelles
Erhöhung der Mindestlöhne im Holzbaugewerbe
Die Sozialpartner Holzbau Schweiz, Syna, Unia, Baukader Schweiz und Kaufmännischer Verband Schweiz haben für die schweizerische Holzbaubranche eine Zusatzvereinbarung zum Gesamtarbeitsvertrag (GAV) betreffend die Mindestlöhne für das Jahr 2022 verabschiedet. Für 2022 ist als Signal der Leistungsanerkennung für die Mitarbeitenden eine Erhöhung der Mindestlöhne gemäss Lohntabellen des GAV Holzbau um 0,8 Prozent vereinbart worden. Die Allgemeinverbindlicherklärung der Mindestlöhne 2022 wurde beim Bundesrat beantragt. Die Lohntabellen des GAV sehen ausserdem einen stufenweisen Anstieg der Löhne in den ersten zehn Erfahrungsjahren vor. Aufgrund dieses in den Lohntabellen des GAV integrierten Stufenanstiegs in den ersten zehn Erfahrungsjahren steigen die Löhne im Holzbaugewerbe durchschnittlich um 1,8 bis 2,8 Prozent. In den Stufenanstiegen werden vor allem die Berufserfahrung in der Funktion, die individuellen Fort- und Weiterbildungen und die verschiedenen Anstellungsfunktionen berücksichtigt. Rund 70 Prozent der Mitarbeitenden sind in diesen Stufenanstiegen abgebildet. Weitere Auskünfte erteilt Bianca Neubauer, Bereichsleiterin Recht und Soziales bei Holzbau Schweiz (b.neubauer@holzbau-schweiz.ch).
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