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Bauen und leben mit Holz – Das Fachmagazin von Holzbau Schweiz

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Das Mitglieder- und Verbandsmagazin von Holzbau Schweiz

3/2022 Büroneubau

BEWEGEN

Mitarbeitende gut ausbilden

Grundsätzlich haben Arbeitgebende die Pflicht, ihre Mitarbeitenden über alle Gefahren, die bei deren Arbeit auftreten können, ausreichend zu informieren und entsprechend anzuleiten, um diese zu vermeiden. Das steht in Artikel 6 der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV). Umgesetzt werden soll dies zum Beispiel mit der Bereitstellung einer persönlichen Schutzausrüstung, aber auch bei Arbeiten auf Leitern und Gerüsten oder beim Umgang mit Asbest.

Text Daniel Küng | Bilder Holzbau Vital, zVg

 

Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmenden Arbeiten mit besonderen Gefahren überträgt, muss er ihn zusätzlich entsprechend ausbilden (Art. 8, VUV). Eine Ausbildung ist die Vermittlung theoretischer und praktischer Kenntnisse zu einem umfassenden Thema, zum Beispiel die Ausbildung zum Staplerfahrer oder zum Bediener von Hubarbeitsbühnen.


Unterschieden wird zwischen Ausbildungen, die auf einer Verordnung basieren, und Ausbildungen, die nicht von einer externen Stelle geprüft werden müssen. Erstere werden in der Regel von einer externen Stelle geprüft und nach bestandener Prüfung wird ein Ausweis ausgestellt. Ein angehender Bediener eines Krans muss beispielsweise eine Prüfung Kategorie A und B bei einer externen Institution ablegen. Nach bestandener Prüfung wird ihm der Kranführerausweis in der entsprechenden Kategorie ausgestellt.
Ausbildungen, die nicht bei einer externen Stelle geprüft werden müssen, können betriebsintern von einer sachkundigen Person oder durch einen externen sachkundigen Kursanbieter durchgeführt werden. Eine sachkundige Person kann zum Beispiel ein Kranführer Kategorie A oder B sein, der die Mitarbeitenden zum Anschlagen von Lasten ausbildet. Nach erfolgter Ausbildung wird in der Regel ein Ausbildungsnachweis ausgestellt.


Für viele Tätigkeiten, zum Beispiel für die Bedienung von Maschinen, braucht es «nur» oder «zusätzlich zur Ausbildung» eine Instruktion. Eine Instruktion ist eine praktische Anleitung zu einer einzelnen Tätigkeit. Sie erfolgt in der Regel am Arbeitsplatz, zum Beispiel wenn Mitarbeitende zum Bedienen einer neuen Maschine oder zum Umgang mit Imprägnierungsmitteln angeleitet werden. Eine Instruktion wird in der Regel intern durchgeführt, der Nachweis wird oft in einer Präsenzliste festgehalten.

Arbeiten mit besonderen Gefahren
Folgende Tätigkeiten gelten als Arbeit mit besonderen Gefahren und es ist eine Ausbildung durch Vermittlung theoretischer und praktischer Kenntnisse nötig:
Stapler: Ausbildungsnachweis
Hubarbeitsbühne: Ausbildungsnachweis
Anschlagen von Lasten: Ausbildungsnachweis (neu seit 2022)
PSAgA: Ausbildungsnachweis
Kettensäge: Ausbildungsnachweis
Kran Kategorie C: Ausbildungsnachweis
Kran Kategorie A+B: Kranführerausweis
Holzschutzmittel: Fachbewilligung


Unterstützung von Holzbau Vital

Zu den wichtigsten Themen, die oft intern vermittelt und instruiert werden, hat Holzbau Vital Plakate, kurze Präsentationen und auch Online-Testfragen mit einem Ausbildungsnachweis für die Lernkontrolle erstellt. Das Ziel dieser Plakataktionen mit den zur Verfügung gestellten Unterlagen ist es, dass die Mitgliedsbetriebe mit wenig Vorbereitungszeit ihren Pflichten zu Information und Ausbildung nachkommen können. Informationen dazu gibt es auf der Website von Holzbau Vital. Wer in seinem Betrieb durch einen externen Kursanbieter eine Ausbildung zum Thema Arbeitssicherheit oder Gesundheitsschutz durchführen lässt, hat gute Chancen, dass er aus dem GAV Holzbau Vollzugs- und Bildungsfonds mit bis zu 300.– Franken pro Tag und Mitarbeitenden unterstützt wird. Informationen gibt es auf der Website von Holzbau Vital.

Auch die Suva verfügt über gute Instrumente für die interne Ausbildung der Mitarbeitenden, zum Beispiel die lebenswichtigen Regeln oder auch das Angebot von Präventionsmodulen. Die lebenswichtigen Regeln und auch einige Präventionsmodule können vom Betrieb selbst durchgeführt werden. Viele Präventionsmodule werden aber auch durch eine Fachperson der Suva vor Ort betreut. Diese Module sind in der Regel kostenpflichtig, dafür entfällt dem Betrieb ein Grossteil der Vorbereitungszeit.
holzbau-vital.ch/plakate,
holzbau-vital.ch/kursanbieter-holzbau-vital,
suva.ch 

Adrian Ramseier

Wie stellen die Verantwortlichen der Beer Holzbau AG sicher, dass ihre Mitarbeitenden zweckmässig ausgebildet sind?
Die Betriebsleitung hat grundsätzlich dafür zu sorgen, dass die Arbeitssicherheit auf allen Stufen umgesetzt wird. Wir definieren zu Beginn des Jahres einen Schulungsplan, in dem auch Sicherheitsthemen vorkommen. Diese Themen werden im Rahmen von Mitarbeiterschulungen gezielt an die ganze Belegschaft vermittelt. Auch Sicherheitsziele werden zu Beginn des Jahres an die ganze Belegschaft kommuniziert. Ende des Jahres wird dann durch einen Rückblick kontrolliert, ob auch alle Ziele umgesetzt worden sind.


Stefan Brügger

Welche Mittel nutzt die KA Holzbau AG für die interne Ausbildung und Instruktion der Mitarbeitenden?
Wir nutzen die Plakate von Holzbau Vital und auch die lebenswichtigen Regeln der Suva. Die Plakate, Präsentationen und Testfragen von Holzbau Vital wie auch die lebenswichtigen Regeln sind auf den Holzbau ausgerichtet und gut vorbereitet, was uns sehr viel Vorarbeit erspart. Bei verschiedenen Ausbildungen, zum Beispiel zum Kranführer oder zum Bediener von Hubarbeitsbühnen, lassen wir unser Personal extern ausbilden und können dabei von den Förderbeiträgen profitieren. Sehr gut funktioniert diesbezüglich auch die Grundbildung der Zimmerleute, denn sie werden in diversen überbetrieblichen Kursen dahingehend gut ausgebildet.


Petra Zeder

Wie stellt die Erni Holzbau AG sicher, dass auch neue Mitarbeitende von Beginn an zweckmässig informiert und angeleitet sind?
Erstunterweisungen sind wichtig, um von Anfang an Sicherheit zu schaffen. Am ersten Arbeitstag nimmt unser Sicherheitsbeauftragter (SiBe) die neuen Mitarbeitenden auf einen Sicherheitsrundgang mit. Er instruiert unter anderem zu Flucht- und Rettungswegen im Betrieb, Verhalten im Brandfall, Erste Hilfe, Orten, an denen sich Verbandskästen befinden, Namen betrieblicher Ersthelfer und allgemeinen Verhaltensvorschriften. Zudem werden zu Beginn firmenspezifische Dokumentationen und Broschüren der Suva ausgehändigt (z.?B. «Zehn lebenswichtige Regeln für den Holzbau», «Holzelementbau – Sicherheit durch Planung»). Unsere Lernenden erhalten einen Stopp-Ausweis, welcher vom Berufsbildner unterschrieben und mit dem Lernenden besprochen wird. Dieser berechtigt die Lernenden, Stopp zu sagen, wenn eine lebenswichtige Regel verletzt wird oder wenn sie unsicher sind. Wir stellen sicher, dass wichtige arbeitsplatzspezifische Utensilien wie Arbeitsmaterial und persönliche Schutzausrüstung am ersten Arbeitstag bereitliegen. Unser Patensystem ist ein fester Bestandteil der Einarbeitungszeit: Der Pate steht dem neuen Mitarbeitenden in der Probezeit und auch darüber hinaus bei allen Fragen und Problemen zur Seite. Regelmässige Rücksprache ist wichtig. Seitens HR führe ich nach einem Monat mit allen Neueintritten ein offenes Feedbackgespräch, auch um an unserem Onboarding-Prozess regelmässig zu feilen.


Alwin Rütsche

Auf was wird bei der S. Müller Holzbau AG bei internen Schulungen geachtet und was ist besonders wichtig?
Zu Beginn eines Jahres definieren wir jeweils drei Hauptthemen, welche nach periodischer Themenplanung anstehen. Da teils auch noch unter dem Jahr dringende Themen hinzukommen oder in bestimmten Bereichen ein ungenügendes Wissen festgestellt wird, ist es uns wichtig, dass wir diese spontan und flexibel aufnehmen und zeitnah schulen können. In der Vergangenheit haben wir drei Mal jährlich Schulungen halbtageweise und gesamtbetrieblich durchgeführt. Davon sind wir jedoch abgekommen und setzen nun auf Kurzschulungen in kürzeren Abständen, welche abteilungsweise und somit gezielt auf die Arbeitsbedürfnisse und Funktionen abgestimmt sind. Einfache und verständliche Unterlagen dienen bei uns als Basis für die Schulungen und können das Erlernte in der Praxis unterstützen.