Berufsstolz verpflichtet
Ein Verband, der seine gesellschaftlichen Verpflichtungen aktiv lebt…
Für alle im Gebiet des hsrb tätigen Zimmereien gelten die gleichen Bestimmungen des sog. „GAV Holzbau“. Darin werden u.a. die Löhne für die Branche gesamtschweizerisch einheitlich geregelt.
Verbandsmitglieder geniessen zahlreiche Vergünstigungen im Bereich der Aus- und Weiterbildung ihrer Arbeitnehmer. Ebenso erhalten sie von der Geschäftsstelle rechtliche und fachliche Unterstützung. Alle Mitglieder können zudem bei Bedarf auf ein vorzügliches Netzwerk zurückgreifen.
Beitragsregelung
Mitgliederbeitrag
Grundbeitrag: Fr. 500,- pro Firma und Jahr, plus Lohnsummenbeitrag: 7,5‰ der Lohnsumme
- Zahlungskonditionen:b
- bis zum 31. Mai 5% Skonto
- bis zum 30. Juni 2% Skonto
Ausbildungsbeitrag
- Lohnsummenanteil:
- Zahlungskondition:
- bis zum 30. Juni 3% Skonto
Beitrag Leistungspartner
- Fixbeitrag „Leistungspartner Markt“: Fr. 1.500,- pro Firma und Jahr
- Fixbeitrag „Leistungspartner Planung“: Fr. 500,- pro Firma und Jahr
Verzugsregelung: Bei allen Zahlungen nach dem 31. August 5% Verzugszins
Mehrwertsteuer: Zusätzlich fällt die gesetzliche Mehrwertsteuer an.