Bodenöffnungen sicher verschliessen

Bodenöffnungen müssen auf Baustellen sicher verschlossen oder ausreichend gesichert werden. Das ist gemäss Artikel 25 der Bauarbeitenverordnung (BauAV) klar geregelt. Ziel der entsprechenden Massnahmen ist, das Risiko von Abstürzen und Unfällen für alle Personen auf der Baustelle zu minimieren.

Obwohl die BauAV in ihrer Verordnung klare Handlungsanweisungen vorgibt, lässt sie Spielraum für verschiedene technische und praktische Lösungsansätze, um diesen Schutz zu gewährleisten. Auf der Baustelle sind oft innovative Lösungen gefragt, die sowohl den gesetzlichen Anforderungen entsprechen als auch praktikabel umsetzbar sind. Ein bemerkenswertes Beispiel für einen individuellen Lösungsansatz hat die Hochuli Schlossrued AG aus dem aargauischen Schlossrued geliefert. Das Unternehmen beschäftigt insgesamt 48 Mitarbeitende, darunter 29 im Holzbau, und hat in einem Umbauprojekt demonstriert, wie sich Bodenöffnungen sicher und effizient verschliessen lassen, ohne dabei die Anforderungen an Schnelligkeit und Effizienz aus den Augen zu verlieren.

Masse und Vorschriften: Orientierung am Fassadengerüst

Ein gängiger Ansatz ist, sich an den im Fassadengerüstbau festgelegten Standards zu orientieren. Bei Gerüstbelägen wird beispielsweise eine maximale Öffnungsgrösse von 80 Millimetern definiert, um Stolperfallen und Absturzgefahren vorzubeugen. Dieses Mass dient als hilfreiche Orientierung, ist jedoch nicht explizit vorgeschrieben. Die Anwendung solcher Masse erfordert daher eine sorgfältige Prüfung der örtlichen Gegebenheiten sowie eine situationsspezifische Bewertung. Die Hochuli Schlossrued AG hat anhand des Leitfadens von Holzbau Vital verschiedene Ansätze erarbeitet, wie Bodenöffnungen sicher und stolperfrei verschlossen werden können. Eine mögliche Lösung ist der Einsatz von statisch geprüften Belägen. Diese Beläge sind robust, einfach zu installieren und bieten eine zuverlässige Absicherung gegen Absturz. Alternativ oder ergänzend verwendet das Unternehmen Auffangnetze, Fanggerüste oder Seitenschutzsysteme, um die Sicherheit auf der Baustelle zu erhöhen. Diese Methoden sind insbesondere bei grösseren Öffnungen oder komplexeren Bauvorhaben von Vorteil. Die Wahl der geeigneten Lösung hängt dabei stets von den spezifischen Anforderungen des Projekts sowie den baulichen Gegebenheiten ab.
Die Umsetzung der vorgenannten Sicherheitsmassnahmen erfordert eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligten – von den Planern und Bauleitern bis hin zu den ausführenden Handwerkern. Die Hochuli Schlossrued AG hat mit diesen Beispielen eindrucksvoll gezeigt, wie theoretische Vorgaben in der Praxis effektiv und sicher umgesetzt werden können. Solche Beispiele sind nicht nur Vorbilder für die gesamte Branche, sondern unterstreichen auch die Bedeutung von Innovation und Verantwortungsbewusstsein im Bauwesen.

Ein korrekt montiertes Auffangnetz über der Bodenöffnung schützt vor Absturz.
Statisch geprüfte Beläge über Bodenöffnungen verhindern Unfälle.

WICHTIG

  1. Rechtliche Anforderungen: Gemäss Artikel 25 der Bauarbeitenverordnung (BauAV) müssen Bodenöffnungen auf Baustellen sicher verschlossen oder ausreichend gesichert werden, um Abstürze und Unfälle zu vermeiden.
  2. Orientierung an Standards: Masse aus dem Fassadengerüstbau, wie eine maximale Öffnungsgrösse von 80 x 80 Millimetern, können als hilfreiche Orientierung dienen, erfordern jedoch eine individuelle Bewertung der Baustellensituation.
  3. Innovative Lösungen: Beispiele wie die der Hochuli Schlossrued AG zeigen, wie Bodenöffnungen durch statisch geprüfte Beläge, Auffangnetze oder Fang-
    gerüste effizient und sicher verschlossen werden können.
  4. Zusammenarbeit und Verantwortung: Eine enge Kooperation zwischen Planern, Bauleitern und Handwerkern ist entscheidend für die erfolgreiche Umsetzung der Sicherheitsmassnahmen.

 

«Mitarbeitende sensibilisieren»

Patrick Kirchhofer, Zimmermann und Vorarbeiter bei der Hochueli Schlossrued AG, legt Wert auf eine gut gesicherte Baustelle.

Herr Kirchhofer, in der BauAV steht, dass alle Öffnungen, in die man hineintreten kann, verschlossen werden müssen. Ab welcher Öffnungsgrösse setzen Sie das im Betrieb um?
Bei der Hochhuli Schlossrued AG werden alle Öffnungen ab einer Grösse von 80 mal 80 Millimetern verschlossen.

Wie löst die Hochuli Schlossrued AG das Problem bei Elementen mit Ausschnitten?
Diese Elemente werden bereits in der Planungsphase entsprechend berücksichtigt und mit vorgesehenen Ausholzungen oder Netzen versehen.

Ab wann montieren Sie bei Bodenöffnungen einen Seitenschutz?
Bei Treppenaufgängen montieren wir den Seitenschutz frühzeitig, da dort oft auch Material hochgenommen werden muss.

Wo treten bei der Umsetzung der BauAV bezüglich der Öffnungen Unsicherheiten auf?
Die grössten Unsicherheiten entstehen zumeist in der Absprache zwischen der Bauleitung und den verschiedenen Gewerken.

Wurden Sie als Mitarbeiter im Unternehmen zu diesem Thema sensibilisiert und auf mögliche Probleme vorbereitet?
Ja, durch Schulungen und Informationsveranstaltungen wurden wir über das Thema Stolper- und Absturzgefahren informiert. Dabei wurde auch vermittelt, wie schnell Hilfe geleistet werden kann. Das hat dazu geführt, dass wir Mitarbeitende aktiv mit Fragen und Vorschlägen auf das Unternehmen zugehen.

Welche Unterlagen von Holzbau Vital nutzen Sie zur Unterstützung?
Wir nutzen den Leitfaden von Holzbau Vital, der besonders hilfreiche Informationen zu dynamischen Belägen enthält.

Unterscheiden Sie bei der Umsetzung der Sicherheitsmassnahmen, ob es sich um eine Absturz- oder eine Durchtrittsgefahr handelt?
Nein, wir gehen grundsätzlich vom schlechtesten Fall aus und verwenden dynamische Beläge, um beide Risiken abzudecken.