Berufsbildungsfonds Holzbau

Lastenverteilung für die Bildung
Holzbau Schweiz erbringt gemeinwirtschaftliche Leistungen im Bildungsbereich, die der ganzen Branche zugute kommen. Die Aufwendungen wurden lange von den Mitgliederbetrieben von Holzbau Schweiz getragen.
Durch den Bundesrat für allgemein verbindlich erklärten Berufsbildungsfond Holzbau (BBF Holzbau) werden seit 2009 die übrigen Betriebe zu angemessenen Beiträgen an die Berufsbildung verpflichtet. Der Fonds sorgt damit für eine solidarische Lastenverteilung.
Zweck
Der Fonds dient der Finanzierung von Leistungen im Bereich der beruflichen Grundbildung, der höheren Berufsbildung und der berufsorientierten Weiterbildung (Art. 7 Reglement).
Geltungsbereich
Dem BBF Holzbau sind die Betriebe oder Betriebsteile unterstellt, die sich in der Deutschschweiz oder im Tessin befinden (Art. 3), Holzbauarbeiten (Zimmerei- und industrielle Holzsystembauarbeiten) herstellen und montieren oder herstellen und reparieren (Art. 4) und branchentypische Berufsleute einsetzen (Art. 5).