Mitgliedschaften
So werden Sie Mitglied
Holzbau Schweiz kennt verschiedene Arten der Mitgliedschaft, die an Unternehmen oder Personen vergeben werden können.
Als ordentliche Mitglieder können Schweizer Unternehmungen der Holzbau-Branche sowie gemischte Betriebe angehören, welche unter Vorbehalt von Art. 11 zu Sektionen oder Art. 12 zu Fachgruppen zusammengeschlossen sind.
Mitglieder mit besonderem Status (Gaststatus) wie Holzbau-Lehrer, Sponsoren, Experten usw. können Personen und Firmen sein, welche Interesse an den Zielsetzungen des Verbandes haben. Sie können sich zu Gruppierungen (Leistungspartner) zusammenschliessen.
Einzelpersonen kann ausserdem die Ehrenmitgliedschaft beziehungsweise Freimitgliedschaft verliehen werden.
Sektionen
Die Mitglieder schliessen sich nach regionalen Gesichtspunkten zu Sektionen zusammen. Jedes Mitglied mit Sitz im Gebiet einer Sektion muss dieser grundsätzlich angehören (Ausnahmen siehe Statuten).
Fachgruppen
Schweizerische Gruppierungen der Holzbau-Branche können sich als Fachgruppen Holzbau Schweiz anschliessen.
ERFA-Gruppen
Die Erfahrungsaustausch-Gruppen (ERFA-Gruppen) setzen sich aus interessierten leitenden Mitarbeitern von ordentlichen Mitgliedern oder Mitgliedern mit besonderem Status zusammen.