Reichen Sie Gesuche fristgerecht an die Berufsförderung ein
Wer sich im Holzbau weiterbildet, kann Förderbeiträge beantragen. Wichtig dabei ist, dass Sie als Mitgliedsbetrieb die Gesuche bis spätestens sechs Monate nach dem letzten Kurstag online bei der Berufsförderung einreichen. Später eingereichte Gesuche können nicht berücksichtigt werden. Die Statistik von Holzbau Schweiz zeigt jedoch, dass lediglich gut acht Prozent der Gesuche fristgerecht eingereicht werden und somit ausbezahlt werden können.
So reichen Sie Gesuche ein
- Bildungskalender öffnen
Hier geht’s zum Bildungskalender - Melden Sie sich mit Ihrem Mitgliederlogin an, oben rechts Personensymbol auswählen
- Absolvierten Kurs suchen und öffnen
- Unterhalb der Angaben zum Kurs Schaltfläche «Gesuch» auswählen
- Gesuch ausfüllen und übermitteln
- Die Berufsförderung prüft Ihr Gesuch und zahlt den Förderbeitrag aus
Häufig gestellte Fragen