Suva-Prämien sinken weiter
Die Suva wird die Prämien für das Jahr 2024 in den meisten Tarifklassen erneut senken – trotz eines schwierigen Anlagejahrs 2022 mit negativem Geschäftsergebnis. Die Prämiensenkung ist wegen des guten versicherungstechnischen Ergebnisses und der in den Vorjahren erzielten überschüssigen Kapitalerträge möglich.
Das schwierige Anlagejahr 2022 hatte zwar zu Verlusten geführt, dennoch liegt der Solvenzquotient mit 151 Prozent weiterhin in der oberen Hälfte der vorgegebenen Bandbreite von 100 bis 180 Prozent. Der Suva-Rat hat deshalb beschlossen, die Erstattung von Kapitalertragsüberschüssen aus den Vorjahren fortzusetzen. Dies bedeutet auch für 2024 wieder eine Prämienreduktion in der Höhe von 20 Prozent der Nettoprämien, sowohl in der Berufs- als auch der Nichtberufsunfallversicherung über alle Klassen. Das entspricht einer Erstattung von rund 800 Millionen Franken an die Versicherten.
Die versicherten Betriebe werden im Prämienjahr 2024 von Erstattungen aus überschüssigen versicherungstechnischen Ausgleichsreserven (rund 50 Millionen Franken) wie aus den überschüssigen Kapitalertragsüberschüssen (rund 800 Millionen Franken) insgesamt von rund 850 Millionen Franken profitieren. Das entspricht einer durchschnittlichen Senkung der Bruttoprämien in der Berufsunfallversicherung von 5,9 Prozent und in der Nichtberufsunfallversicherung von 1 Prozent. Es ist der im Durchschnitt tiefste Prämienstand seit Einführung des UVG im Jahr 1984.
Prämien in der Nichtberufs- und Berufsunfallversicherung
Aufgrund der guten finanziellen Lage und der günstigen Risikoentwicklung bei den Renten sinkt auf Ebene der gesamten Klasse 41A «Erweitertes Bauhauptgewerbe» der durchschnittliche Prämiensatz 2024 um netto 3 Prozent. Im Unterklassenteil 41A B0 «Holzbau, Zimmerei» kann erfreulicherweise der durchschnittliche Prämiensatz gegenüber dem Vorjahr im Durchschnitt um netto 9,4 Prozent gesenkt werden (Basissatz -2 Stufen). Die Unterklasse 41A B0 «Holzbau, Zimmerei» umfasst 2084 Betriebe. Im nächsten Jahr profitieren 914 Betriebe von eine Prämiensenkung, 76 Betriebe erfahren keine Prämienänderung und eine Erhöhung der Prämien müssen 94 Betriebe hinnehmen.
Nichtberufsunfallversicherung
In der Nichtberufsunfallversicherung (NBUV) liegt die Ausgleichsreserve leicht unter dem Sollwert, die Risikosituation der Klasse ist stabil und die finanzielle Lage neutral. Deshalb bleibt der durchschnittliche Nettoprämiensatz gegenüber dem Vorjahr praktisch unverändert (+1,3 Prozent). Der Verwaltungskostenzuschlag sinkt in der NBUV per 1. Januar 2024 um 0,25 auf 13,25 Prozent. In der Berufsunfallversicherung bleibt er unverändert bei 12,5 Prozent.
Abweichungen vom Durchschnitt möglich
Die Suva erstattet den Versicherten derzeit überschüssige Anlageerträge und Reserven. Deshalb fallen die Prämien ausserordentlich tief aus. Sind die Überschusserstattungen ausgeschöpft, werden die Prämien wieder das normale Niveau erreichen. Der Zeitpunkt hängt vom Schadenverlauf und von der Entwicklung der Finanzmärkte ab. Die individuellen Prämiensätze der einzelnen Betriebe können vom Durchschnitt der Klasse abweichen, weil diese von der Tätigkeit, dem Risikoverlauf und dem Prämienmodell abhängen. Bei Fragen stehen die zuständigen Suva-Agenturen zur Verfügung.