Neue Zulassungsbedingungen für die eidgenössischen Berufsprüfungen

Mit den neuen Prüfungsverordnungen für Holzbau-Vorarbeiter/innen (2021), Holzbau-Poliere/innen (2022) und Holzbau-Meister/innen (2021) treten ebenfalls neue Zulassungsbedingungen in Kraft.

Holzbau-Vorarbeiter/in
Verfügen über mindestens 1 Jahr Berufserfahrung seit Abschluss der Lehre im Bereich Holzbau.

Holzbau-Polier/in
Verfügen über mindestens 3 Jahre Berufserfahrung nach Abschluss der Lehrzeit in einem Holzbaubetrieb, davon 1 Jahr Berufserfahrung in der Arbeitsvorbereitung (CAD-Kenntnisse, allgemeine AVOR und Kundenkontakt).

Holzbau-Meister/in
Verfügen über mindestens 3 Jahre Berufserfahrung, wovon 2 Jahre in einer höheren Führungsfunktion in einem Holzbaubetrieb.

Wichtige Voraussetzung für die künftigen Kaderleute ist, dass sie bei ihren Arbeitgebern vorangehend genügend Berufserfahrung sammeln konnten. Bei der Zulassung der Kandidaten fordern die Prüfungskommissionen die im Reglement definierten Erfahrungsjahre ein. Nur wer die geforderte Praxiserfahrung mitbringt, wird zugelassen. Es liegt also auch an der Unterstützung der Holzbaubetriebe, dass weiterbildungswillige Fachkräfte die notwendigen Erfahrungen sammeln können. Die geforderte Praxiserfahrung in der Funktion hilft Absolventen und Unternehmen gleichermassen. Damit sind die Kaderleute mit Ausbildungsabschluss sofort in der Position einsetzbar und werden den Ansprüchen gerecht.

 

Weiterführende Informationen

Holzbau-Vorarbeiter/in

Holzbau-Polier/in

Holzbau-Meister/in