Berufsbildungsfonds Holzbau mit Allgemeinverbindlichkeit (AVE)

Der Berufsbildungsfonds Holzbau finanziert Leistungen im Bereich der Berufsbildung. Gemäss Bundesratsbeschluss sind alle Holzbaubetriebe verpflichtet in den Berufsbildungsfonds (BBF) einzuzahlen. Aus diesem Grund bitten wir Sie das untenstehende Deklarationsformular 2026 bis zum 15. April 2026 auszufüllen und abzuschicken. Anschliessend werden wir Ihnen eine Rechnung für das Jahr 2026 zustellen.

Haben Sie Fragen?

Bei Fragen zum BBF Holzbau stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und unterstützen Sie kompetent bei allen Anliegen.

+41 44 511 02 15
bbf@holzbau-schweiz.ch