GAV Holzbau
Wettbewerbsfähig dank Sozialpartnerschaft
Aus einem mehrjährigen und intensiven Entwicklungsprozess entstand 2011 ein in der Schweiz, in Europa und international einzigartiger Gesamtarbeitsvertrag. Durch die Optimierung der unternehmerischen Rahmenbedingungen trägt der Vertrag massgeblich zu einer partnerschaftlichen Unternehmensführung und nachhaltigem Unternehmenserfolg bei.
Fragen zum GAV
Die Schweizerische Paritätische Berufskommission Holzbau (SPBH) bildet das Vollzugsorgan des GAV Holzbau. Als autonome Instanz stellt die SPBH die Inhalte des GAV Holzbau, dessen Anhänge, Mindestlohntabellen, Jahresarbeitszeitkalender etc. auf www.gav-holzbau.ch bereit.