Recht & Soziales

Rechtssicherheit ist ein Bedürfnis eines jeden Holzbauunternehmers. Gesetzliche Bestimmungen und Normen stellen ein umfangreiches Regelwerk dar. Der Rechtsdienst von Holzbau Schweiz steht Ihnen bei rechtlichen Fragen und Problemen zur Seite. Mit dem Gesamtarbeitsvertrag Holzbau (GAV) wurde der Grundstein für eine konstruktive Sozialpartnerschaft zwischen Branche, Betrieb und Mitarbeitenden gelegt. Der Gesamtarbeitsvertrag soll zudem Rechtssicherheit geben und für gleich lange Spiesse beim Wettbewerb innerhalb der Branche sorgen.

Exklusive Informationen und Hilfsmittel

Wünschen Sie Merkblätter oder Vorlagen zu den Themen Arbeitsrecht, Werkvertrag und mehr? Holzbau Schweiz stellt Ihnen Merkblätter und Vorlagen zu diversen Themen zur Verfügung. Sie verschaffen in kurzer Zeit einen Überblick.

Rechtsberatung – im Falle eines Falles

Der Rechtsdienst von Holzbau Schweiz steht allen Mitgliedunternehmen unentgeltlich für eine Erstberatung zu folgenden Schwerpunktthemen zur Verfügung:

  • Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
  • Werkvertragsrecht
  • Gesellschaftsrecht

Der Rechtsdienst bearbeitet im Weiteren verbandsrelevante Rechtsprobleme und setzt sich für Ihre rechtlichen Interessen bei Behörden und Verwaltungen ein.

Unsere Juristinnen beraten Sie gerne persönlich.
Sie können uns Ihr Anliegen gerne an rechtsdienst@holzbau-schweiz.ch senden oder unter  +41 44 511 02 10 erreichen Sie unseren Rechtsdienst zu folgenden Zeiten:

Montag: 14.00–16.00 Uhr
Dienstag: 8.30–10.30 Uhr
Mittwoch: 8.30–10.30 Uhr

Bianca Neubauer

Bereichsleiterin Recht & Soziales

Karoline Topinka

Juristin

Sicherheit und Mehrwert durch Rechtsschutz

Mit der CAP-Rechtsschutzversicherung des Partners Arisco profitieren Holzbau-Schweiz-Mitglieder von einer optimal abgestimmten Branchenlösung. Die Erstberatung erhalten die Mitglieder durch den eigenen Rechtsdienst. Im Falle von aussergerichtlichen Verhandlungen oder bei einem Gerichtsfall kommt die Versicherung zum Tragen (inkl. Beizug von externen Rechtsanwälten im Bedarfsfall). Mit der Branchenlösung profitieren Mitglieder von günstigen Konditionen und Prämien.

Beitrittserklärung
Versicherungsbedingungen

 

Kontakt
Cem Artuc
Arisco Versicherungen AG
Telefon +41 41 545 68 83
cem.artuc@arisco.ch

GAV Holzbau – wettbewerbsfähig dank Sozialpartnerschaft

Gesamtarbeitsvertrag

Aus einem mehrjährigen und intensiven Entwicklungsprozess entstand 2011 ein in der Schweiz, in Europa und international einzigartiger Gesamtarbeitsvertrag. Durch die Optimierung der unternehmerischen Rahmenbedingungen trägt der Vertrag massgeblich zu einer partnerschaftlichen Unternehmensführung und zu einem nachhaltigen Unternehmenserfolg bei.

Ziele des GAV und von Holzbau Plus

  • Verankerung des GAV Holzbau
  • Umsetzung von betrieblichen Erfolgsfaktoren
  • Steigerung des Images und der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe
  • Gewinnung, Entwicklung und Erhalt von qualifizierten Mitarbeitenden in den Betrieben
  • Realisierung wirkungsvoller Entwicklungsprozesse in den Betrieben
  • Umsetzung einer modernen Sozialpartnerschaft

Sozialpartnerschaft – partnerschaftlich, professionell, erfolgreich

Zur Sozialpartnerschaft

Holzbau Schweiz bekennt sich zusammen mit seinen Partnern zu einer Zusammenarbeit, bei der die gemeinsamen und spezifischen Ziele und Interessen gleichberechtigt Berücksichtigung finden. Nur mit einer ausgewogenen Sozialpartnerschaft kann ein nachhaltiger Beitrag zur Entwicklung der Branche und der darin angesiedelten Unternehmen und Mitarbeitenden geleistet werden. Erfahren Sie mehr zum gemeinsamen Verständnis der Zusammenarbeit.