Für fairere Erfüllungsgarantien beim Bauen
Holzbau Schweiz setzt sich für eine partnerschaftliche und auf Vertrauen basierende Zusammenarbeit aller am Bau beteiligten Akteure ein. Dazu gehört auch eine Abkehr von unverhältnismässigen Bürgschaften und Garantien.
In Werkverträgen werden vermehrt zusätzliche, unverhältnismässige Bedingungen bei den Gewährleistungs- oder Erfüllungsgarantien aufgenommen und die SIA 118 Bestimmungen abgeändert. Das Bauunternehmen stellt nach Abschluss seiner Leistungen dem Bauherrn eine Haftungssumme in der Grössenordnung von 15 Prozent der Bausumme, immer öfter auch mehr, als Sicherheit für eventuell sich während der Verjährungsfrist offenbarende Baumängel. Die Unternehmen müssen somit pro Auftrag Rückstellungen über die Laufzeit der Frist bilden, Solidarbürgschaften vereinbaren oder den Betrag auf ein Sperrkonto überweisen.
Auch bei finanziell gut aufgestellten Unternehmen – sowohl KMU als auch Grossunternehmen – kann bei mehreren Aufträgen gleichzeitig die Kreditlimite erreicht sein oder die Höhe der Gewährleistungs- oder Erfüllungsgarantien das Unternehmen in finanzielle Schieflage bringen. Anbieter, die seit Jahren hohe Qualität liefern, werden vom Wettbewerb ausgeschlossen, vollständig aus dem Markt gedrängt oder entscheiden, ihren Betrieb zu redimensionieren.
Aus diesem Grund setzt sich Holzbau Schweiz für eine partnerschaftliche und auf Vertrauen basierende Zusammenarbeit aller am Bau beteiligten Akteure ein. Ein wichtiges Instrument im Umgang mit Sicherheitsleistungen des Unternehmers im Werkvertrag ist zudem das Merkblatt zur Norm SIA 118.
Auch haben sich die Dachorganisationen Bauenschweiz und Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren KBOB im Herbst 2023 gemeinsam zu einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit geäussert und rufen dazu auf, bei Werkverträgen massvolle Solidarbürgschaften anzuwenden, wenn immer möglich auf Bankgarantien auf erstes Verlangen zu verzichten und das Merkblatt SIA 2020 zu beachten.
Politisch bewegt sich ebenfalls etwas. Nationalrätin Diana Gutjahr fordert als betroffene Unternehmerin in einer eingereichten Motion den Bundesrat auf, die Rahmenbedingungen von abstrakten Erfüllungs- und Gewährleistungsgarantien auf erstes Verlangen bei Werkverträgen fairer auszugestalten. Zahlreiche Bauparlamentarierinnen und Bauparlamentarier unterstützen das Anliegen als Mitunterzeichner. Bauenschweiz empfiehlt die Motion zur Annahme und begleitet diese hoffentlich bis zur Überweisung durch das Parlament und die Umsetzung.