Lohnverhandlungen 2025

Die Lohnverhandlungen für die Löhne 2025 sind abgeschlossen. Als positives Signal an die Mitarbeitenden sowie in Anbetracht der aktuellen Teuerung wird eine Lohnerhöhung auf den Mindestlöhnen gewährt. Die Löhne in den Lohntabellen des GAV (letzter Stand: Lohntabellen 2024) werden um 1,5 Prozent erhöht.

 

Es wird empfohlen, die Löhne per 1. Januar 2025 anzupassen. Damit werden Unsicherheiten betreffend Zeitpunkt vermieden. Die Lohnanpassung muss spätestens per Einführungsdatum der Allgemeinverbindlichkeit (AVE) erfolgen. Das Gesuch beim Bundesrat um Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) wird nun eingereicht.

Die Lohntabellen des GAV Holzbau sehen zudem einen stufenweisen Anstieg der Löhne vor. In den ersten 10 Erfahrungsjahren steigen die Mindestlöhne im Holzbaugewerbe jährlich. In den Stufenanstiegen werden vor allem die Berufserfahrung in der Funktion, die individuellen Fort- und Weiterbildungen und die verschiedenen Anstellungsfunktionen berücksichtigt.

Mehr Informationen finden Sie im Mitgliederbereich unter Recht und Soziales (Lohnverhandlungen 2025).